«Ja zum Verhüllungsverbot»«Ein Verhüllungsverbot bietet keinen Schutz vor Radikalismus und Terrorismus»
Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 7. März 2021 über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Der Bundesrat ist gegen die Initiative.
Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 7. März 2021 über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Der Bundesrat ist gegen die Initiative. Justizministerin Karin Keller-Sutter nahm Stellung.
Deine Meinung zählt
Zusammenfassung
Am 7. März wird über das Verhüllungsverbot in der Schweiz abgestimmt. Der Bundesrat und das Parlament wollen kein schweizweites Verhüllungsverbot. In einer Medienkonferenz hat sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter über die Parole geäussert. «In der Schweiz haben wir kein Problem mit Gesichtsverhüllung. Nur etwa 20 bis 30 Frauen in der Schweiz tragen einen Niqab. Burkas sind dagegen fast gar nicht zu sehen», so Keller-Sutter. Der Bundesrat bezeichnet die Initiative als unnötig. Karin Keller-Sutter: «Ein Verhüllungsverbot bietet keinen Schutz vor Radikalismus und Terrorismus.»
Vom Verbot wären grösstenteils Touristen betroffen und dies würde den Tourismus stark treffen. Karin Keller-Sutter betont mehrfach, dass der Entscheid über ein Verhüllungsverbot bei den Kantonen liegt. «Die Kantone handeln, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen», so Keller-Sutter. Das Tessin und der Kanton St. Gallen haben zum Beispiel ein Gesichtsverhüllungsverbot eingeführt.
An der Pressekonferenz weibelte Keller-Sutter für den Gegenvorschlag. Personen sollen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist, beispielsweise in Amtsstellen oder im öffentlichen Verkehr. Wer sich weigert, sein Gesicht zu enthüllen, wird mit Busse bestraft. Man möchte mit dem Gegenvorschlag gegen Lücken im bisherigen Bundesgesetz vorgehen.
Ende
Die Pressekonferenz ist beendet. In Kürze gibt es hier eine Zusammenfassung.
Soll man mit einem Ja ein Zeichen setzen?
Die Fragerunde ist eröffnet.
«Seien wir ehrlich, mit dieser Initiative will man über den Islam diskutieren», sagt Keller-Sutter. Sie fragt sich, welche Probleme man löst, wenn man in der Bundesverfassung eine Kleidervorschrift erlaubt?
Wie wirkt sich Corona auf die Situation aus?
«Ich kann es nicht sagen», so Keller-Sutter. Allerdings sei es eine Ironie, dass wir genau jetzt über die Frage abstimmen, wo die Maskenpflicht verschärft wurde.
Randphänomen
Wir haben keine Hinweise, dass das Tragen einer Gesichtsverhüllung zu Terrorismus führt, so Keller-Sutter. Immer wieder betont die Bundesrätin, dass es in der Schweiz nur 20 bis 30 Frauen betrifft, die zu grössten Teilen den Niqab auch aus freiwilligen Gründen tragen. «Sogar aus ihrer Sicht feministischen Gründen».
Harte Kritik
«Die Initiative widerspricht einer offenen und liberalen Gesellschaft. Sie gibt vor, ein Problem zu lösen, welche als Randphänomen bezeichnet werden darf», fährt Keller-Sutter fort. «Sie greift unnötigerweise in die Kompetenz der Kantone ein. Die Kantone dürfen und sollen selber entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot wünschen», so Keller-Sutter.
Gegenvorschlag
Karin Keller-Sutter: «Ein Nein zur Initiative bedeutet nicht, dass man einfach sein Gesicht verhüllen darf. Es gibt Situationen, in denen das Gesicht gezeigt werden muss.» Dies will der Bundesrat mit einem Gegenvorschlag stärken. Der Gegenvorschlag will Lücken im bisherigen Gesetzbuch füllen, so Keller-Sutter.
Freier Wille
Die Initiative sollte ja die Frauen stärken. Eine neue Studie zeigt jedoch, dass die wenigen Frauen mit Niqab diesen aus freien Willen tragen, so die FDP-Politikerin.
Keinen Schutz
Aus Sicht des Bundesrates sollen die Kantone weiter selber entscheiden dürfen. Die Initiative würde das verunmöglichen. Die Initiative löst auch ihre eigenen Probleme nicht. Keller-Sutter: «Ein Verhüllungsverbot bietet keinen Schutz vor Radikalismus und Terrorismus.» Die Bundesrätin warnt auch vor einem Risiko für den Tourismus.
Hoheitsgebiet der Kantone
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative auch aus institutioneller Sicht ab. Die Initiative will ein Schweizweites Verbot. Die Nutzung des öffentlichen Raums, und das Polizeirecht ist allerdings Hoheitsgebiet der Kantone. «Die Kantone handeln, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen», so Keller-Sutter. Das Tessin und der Kanton St. Gallen haben zum Beispiel ein Gesichtsverhüllungsverbot eingeführt.
Warum lehnt der Bundesrat die Verhüllung ab.
«In der Schweiz haben wir kein Problem mit Gesichtsverhüllung. Es gibt nur sehr wenige Frauen, die eine Gesichtsverhüllung tragen. Nur etwa 20-30 Frauen in der Schweiz tragen einen Niqab. Burkas sind dagegen fast gar nicht zu sehen», so Keller-Sutter. Die Bundesrätin erklärt, dass die kantonalen Behörden bereits die Option haben, einzugreifen.
Los gehts
Karin Keller-Sutter ist auf der Bühne angekommen. Die Bundesrätin begrüsst die Anwesenden im Medienhaus. «Ich habe mich noch immer nicht daran gewöhnt, eine Maske zu tragen, besonders weil die Mimik nicht gedeutet werden kann», so Keller-Sutter.
Pressekonferenz ab 9 Uhr
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Am 7. März stimmt die Schweizer Bevölkerung über diese Initiative ab. Um 9 Uhr tritt Bundesrätin Karin Keller-Sutter vor die Medien und informiert über die Parole des Bundesrats.