Tötungsdelikt Luise (12): Das würde in der Schweiz mit den Täterinnen passieren

Publiziert

Tötungsdelikt Luise (12)Was würde mit den Mädchen in der Schweiz passieren?

Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren haben in Deutschland eine Zwölfjährige getötet. In Deutschland sind die Kinder noch strafunmündig.

Polizisten in der Nähe des Tatorts: Die zwölfjährige Luise wurde in einem Waldstück erstochen.
Die Täterinnen sind selbst noch Kinder.
Wegen ihres Alters sind die Täterinnen noch strafunmündig.
1 / 4

Polizisten in der Nähe des Tatorts: Die zwölfjährige Luise wurde in einem Waldstück erstochen.

REUTERS

Darum gehts

  • In Deutschland wurde eine Zwölfjährige getötet.

  • Die Täterinnen sind selbst noch Kinder.

  • Wegen ihres Alters sind die Täterinnen noch strafunmündig.

  • In der Schweiz würden andere Mechanismen greifen.

Die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg ist von zwei Mädchen (12 und 13) im Kindesalter aus ihrem Bekanntenkreis erstochen worden. Beide Tatverdächtige seien jünger als 14 Jahre und damit strafunmündig, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft am Dienstag im rheinland-pfälzischen Koblenz mit. Die Mädchen sollen Luise mit «zahlreichen Messerstichen» getötet haben, wie Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler sagte.

In der Schweiz sind Jugendliche ab dem vollendeten zehnten Altersjahr strafmündig. Ab dann werden sie vom Jugendstrafrecht erfasst und können mit jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen sowie Strafen sanktioniert werden.

Fokus auf Erziehung und Therapie

Laut der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich sind für zwölf- und 13-jährige Täterinnen und Täter geringfügige Strafen vorgesehen. «Die Höchststrafe ist eine persönliche Leistung (unentgeltliche Arbeitsleistung) von maximal zehn Tagen», sagt Sprecherin Esther Pioppini.

Wichtig sei aber, dass im Jugendstrafrecht sämtliche Schutzmassnahmen ab dem zehnten Altersjahr greifen und Täterinnen und Täter bis zum vollendeten 25. Altersjahr in ein Erziehungsheim oder eine Klinik eingewiesen und dort auch geschlossen geführt werden können. «Weil der Täter noch erzieherisch und/oder therapeutisch beeinflusst werden kann, stehen dabei die Schutzmassnahmen im Vordergrund.»

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

Deine Meinung zählt