Zürcher und Berner wollen U-Haft revolutionieren

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Wegen «Haftschäden»Zürcher und Berner wollen U-Haft revolutionieren

Wer in Untersuchungshaft kommt, verliert oft Job, Wohnung oder gar Familie. Um solche Haftschäden zu minimieren, wird in den Kantonen Zürich und Bern für 12,8 Millionen Franken nun ein Modellversuch durchgeführt.

Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich mit Vorsteherin Jacqueline Fehr lud zur Medienkonferenz in Meilen.
Die Untersuchungshaft soll revolutioniert werden.
Mit einem Lebensbereichsgespräch können Fachleute innerhalb der ersten drei Tage mit den Betroffenen ihre Wohn-, Arbeits- und Familiensituation besprechen.
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Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich mit Vorsteherin Jacqueline Fehr lud zur Medienkonferenz in Meilen.

20min/Céline Trachsel

Darum gehts

  • Die Kantone Zürich und Bern informieren über ihre Neuerungen in der U-Haft.

  • Insbesondere soll für die Personen, die nach einem Delikt unter dringendem Tatverdacht stehen und keinen Kontakt zur Aussenwelt haben dürfen, das Leben draussen besser organisiert werden.

  • Auch die Haftbedingungen werden verbessert.

  • Aber die Inhaftierten bleiben immer noch eingesperrt.

Wer früher in U-Haft kam, hatte schlagartig keinen Kontakt mehr zur Aussenwelt: Man konnte keine persönlichen Angelegenheiten regeln, niemand wurde über die Situation informiert und die Inhaftierten blieben 23 Stunden am Tag eingesperrt. Gerade mal für Befragungen oder für eine Stunde Hof wurden sie rausgelassen. «Als ich 2015 mal ein Untersuchungsgefängnis besuchte, durften die Inhaftierten nur einmal pro Woche duschen», erzählt Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Diese Zeiten sind nun vorbei, zumindest in den Kantonen Zürich und Bern. Die Bedingungen in der Untersuchungshaft wurden gelockert. Neu gilt das 16/8-Modell. Heute sind U-Häftlinge im Gruppenvollzug und dürfen sich tagsüber auf der Etage frei bewegen, wo sie auch die Einrichtungen wie Dusche oder Freizeitraum benutzen können. 16 Stunden bleiben sie jedoch nach wie vor in ihrer Zelle eingeschlossen.

Modellversuch läuft seit einem Jahr

Und um die sogenannten «Haftschäden» – also den Verlust von Arbeitsstelle, Wohnung oder Familienstrukturen – zu minimieren, läuft seit einem Jahr ein Modellversuch mit sechs Schwerpunktthemen. Das 12,8-Millionen-Projekt beinhaltet Änderungen im Untersuchungshaft-Regime, die wissenschaftlich begleitet werden und die anschliessend schweizweit als Standard gelten sollen.

So erhalten die Häftlinge neu in den ersten drei Tagen ein Lebensbereichsgespräch. Der Sozialdienst kümmert sich dann um Sofortmassnahmen, etwa dass der Arbeitgeber informiert wird und möglicherweise ein Ferienbezug ausgehandelt werden kann, damit es nicht zum Jobverlust kommt.

Dennoch sagt Kathrin Röm, Leiterin des Sozialdienstes: «Nach vier bis sechs Wochen ist der Job weg. Aber jeder, den wir erhalten können, ist ein Erfolg.» Auch sonst wird alles für den Häftling organisiert: Etwa, dass jemand die Miete weiter bezahlt oder dass die Katze versorgt wird.

40 Prozent haben weder Job noch Wohnung hier

Weiter dürfen die Häftlinge an einem Online-Programm teilnehmen, in dem sie geschult werden, mit lös- und unlösbaren Problemen umzugehen. Die Schulung heisst «Prisma» und beinhaltet vier Sessions.

Zudem werden die Kontakte mit Angehörigen gefördert. Auch dürfen die Kinder ihre Väter oder Mütter in Untersuchungshaft in einem Spielzimmer besuchen, während es früher den Kleinen gar nicht erlaubt war, an Besuchen in U-Haft mit der üblichen Trennscheibe mitzugehen.

Zu den sechs Schwerpunktthemen gehören des Weiteren ein neues Ausbildungsprogramm für die U-Haft-Mitarbeitenden und ein besseres Übergangsmanagement für den Übergang in die Freiheit oder den Strafvollzug und ein stärkeres Case-Management mit rundem Tisch.

Allerdings: Lebensbereichsgespräche mit Sofortmassnahmen seien nicht bei allen nötig, sagt Jacqueline Fehr: «40 Prozent der Inhaftierten in U-Haft sind Ausländer, wohnhaft im Ausland. Dort ist keine sozialdienstliche Intervention nötig, weil es keinen Job und keine Wohnung in der Schweiz zu erhalten gibt.»

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