VierfachmordWelche Strafe droht dem Täter von Rupperswil?
Alt-Staatsanwalt Heinz Walter Mathys lobt die Aargauer Behörden. Er hält den Täter von Rupperswil für schuldfähig.
Herr Mathys, der Täter von Rupperswil ist gefasst. Können Sie sich vorstellen, welche Hinweise nach fast fünf Monaten zum Studenten geführt haben?
Dass es gelungen ist, den Mann zu finden, ist ein ganz grosser Erfolg von Polizei und Staatsanwaltschaft. An dem Fall haben mindestens 40 Personen gearbeitet. Die Untersuchungsbehörden stehen bei derartigen Verbrechen in engem Kontakt mit Spezialisten aus der Schweiz und dem Ausland, zum Beispiel mit Interpol. Woher schliesslich der entscheidende Hinweis kam, kann ich nicht sagen. Es ist naheliegend, dass Handydaten ausgewertet wurden, welche zum Täter geführt haben.
Dem Mann wird vorgeworfen, Carla S. erpresst, ihren Sohn sexuell missbraucht und anschliessend allen Familienmitgliedern die Kehle durchgeschnitten zu haben. Welches Strafmass droht dem 33-Jährigen?
Der Tathergang ist nicht bekannt. Aber wenn man aus Geldgier mehrere Personen umbringt, und zusätzlich ein sexuelles Motiv besteht, riecht das nach Mord – der schlimmsten Form vorsätzlicher Tötung. Das Strafmass für Mord ist lebenslänglich.
Gehen Sie davon aus, dass der Täter auch lebenslänglich verwahrt wird?
Das kann ich nicht beurteilen. Die Täterpersönlichkeit muss abgeklärt werden, auch in psychiatrischer Hinsicht. Ich gehe aber davon aus, dass er schuld- und zurechnungsfähig ist. Es spricht vieles dafür, dass er den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringt.
Erinnern Sie sich an einen Fall in der Schweizer Kriminalgeschichte, der in seiner Brutalität mit dem von Rupperswil vergleichbar ist?
(überlegt) Es kommt mir keiner in den Sinn. Und ich war immerhin während über 30 Jahren Staatsanwalt. Oder doch, vielleicht der Mordfall in Seewen, wo 1976 an Pfingsten in einem Ferienhaus vier Menschen ermordet wurden. Später fand man die mutmassliche Tatwaffe – eine Winchester-Büchse – in Olten. Doch der Besitzer konnte nie ermittelt werden. Der Fall verjährte. Im Gegensatz zum grauenvollen Verbrechen von Rupperswil wurde der Fall Seewen also nie aufgeklärt.