Wer in der Bar bestellt, muss Telefonnummer angeben

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Schutzkonzept von GastrosuisseWer in der Bar bestellt, muss Telefonnummer angeben

Ab Montag dürfen Gastrobetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Der Verband Gastrosuisse hat ein verbindliches Schutzkonzept ausgearbeitet.

Die Vorbereitungen der Gastronomen auf die Wiedereröffnung am 11. Mai laufen vielerorts auf Hochtouren.
Der Bundesrat hat Regeln dafür definiert: Mit Ausnahme von Familien mit Kindern dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen und zu anderen Gästegruppen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
Der Verband Gastrosuisse hat ein Konzept erarbeitet, das für die Branche verbindlich sein soll.
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Die Vorbereitungen der Gastronomen auf die Wiedereröffnung am 11. Mai laufen vielerorts auf Hochtouren.

Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bars und Restaurants dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen – allerdings nur unter Auflagen.
  • Der Verband Gastrosuisse hat mit dem Bund zusammen ein Schutzkonzept ausgearbeitet, das für die ganze Branche gelten soll.
  • Demnach müssen Gäste Name, Vorname und Telefonnummer hinterlegen.

Bier in der Bar, Znacht im Restaurant – ab nächster Woche dürfen die Gastro-Betriebe wieder öffnen. Es gelten aber strenge Regeln. Mit Ausnahme von Familien mit Kindern dürfen nur vier Personen an einem Tisch sitzen. Zudem braucht es zu anderen Gästegruppen einen Abstand von zwei Metern oder eine Trennwand. Das sind die Vorgaben des Bundesrats.

Im Schutzkonzept des Verbands Gastrosuisse gibt es weitere Regeln, wie der «Blick» berichtet. Das Konzept, das in Zusammenarbeit mit dem Bund entstanden ist, soll am Dienstag veröffentlicht werden und für alle Betriebe verbindlich sein. Wer ein Lokal besucht, muss demnach Name, Vorname und Telefonnummer hinterlegen. Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer sagt zur Zeitung: «Die Leute, die sich auf einen Restaurantbesuch freuen, sind bereit, die Daten abzugeben.»

Auch die üblichen Abstandsregeln sind im Konzept festgehalten: «Wo immer möglich, soll ein Abstand von zwei Metern gewahrt werden», sagt Platzer. Das gelte etwa auch für Warenanlieferung und in der Küche. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, müsse mit Mundschutz gearbeitet werden. Platzer ist sich bewusst, dass es Gastronomen gibt, die Mühe haben, die Auflagen zu erfüllen. Aber die allergrösste Mehrheit freue sich auf die Wiedereröffnung.

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