
Sind Wasserschäden beim Auto ein Fall für die Versicherung?
ShutterstockNaturgewaltenWer zahlt bei einem Wasserschaden am Auto?
Miguel macht sich Sorgen wegen der starken Regenfälle mit Überschwemmungen in letzter Zeit. Zahlt die Versicherung, wenn sein Auto durch Hochwasser einen Schaden erleidet?
Frage von Miguel ans AGVS-Expertenteam:
In den letzten Tagen und Wochen hat es immer wieder stark geregnet, Garagen und Unterführungen liefen mit Wasser voll. Sind Wasser- und Überschwemmungsschäden in der Kasko mitversichert?
Antwort:
Lieber Miguel!
Vielen Dank für deine leider sehr aktuelle Frage. Zunächst ein grundsätzlicher Hinweis: Sollte dein Auto einem Hochwasser ausgesetzt gewesen sein, gibt es einige Punkte zu beachten. Um Folgeschäden zu vermeiden, solltest du das Auto auf keinen Fall starten, sondern die Batterie abklemmen, das Auto in die Werkstatt schleppen lassen und die Versicherung informieren.
Die gute Nachricht: Kommt ein parkiertes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser zu schaden, ist das ein Fall für die Teilkasko-Versicherung. Versichert sind auch fest eingebaute Teile wie das Navigationssystem, Telefon oder Autoradio mit Lautsprechern, ebenso Zubehör, das der Pannenhilfe dient oder gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise ein Kindersitz.
Kommt ein parkiertes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser zu schaden, ist das ein Fall für die Teilkasko-Versicherung.
Ob und wie viel die Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, hängt auch davon ab, ob das Wasser zum Auto kam oder das Auto zum Wasser. Stand das Fahrzeug und wurde überschwemmt, kommt die Teilkasko für den Schaden auf. Hätte der Besitzer oder die Besitzerin das Auto aber noch rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet entfernen können, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Fährt das Auto in eine überschwemmte Strasse, sodass der Motor Wasser ansaugt und dadurch beschädigt wird, muss die Teilkasko nicht zahlen. Anders sieht es bei der Vollkasko-Versicherung aus: Sie zahlt sogar für so entstandene Schäden. Die Leistung kann allerdings vermindert werden, wenn die Überflutung für den Fahrer oder die Fahrerin erkennbar war und er oder sie somit den Schaden grobfahrlässig verursachte.
Gute Fahrt!
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