
Rückleuchten im Nebel nicht anzuschalten, kann fatale Folgen haben.
ShutterstockIm NebelWieso fahren so viele ohne Licht Auto?
Liz ärgert sich über Automobilisten, die trotz Nebel ohne Licht unterwegs sind. Zeit für einen Aufruf.
Frage von Liz ans AGVS-Expertenteam:
Ich habe keine eigentliche Frage, sondern möchte ein Thema anschneiden, das mir gerade jetzt, wo es oft neblig ist, unter den Nägeln brennt. Vielen Autofahrenden ist offensichtlich nicht bewusst, dass das Tagfahrlicht bei diffusen Lichtverhältnissen nicht ausreicht. Erst kürzlich habe ich bei Nebel zwischen Ettingen und Aesch BL gesehen, dass bei jedem zweiten Auto das Rücklicht nicht an war. Könnt ihr das nicht mal im Ratgeber thematisieren?
Antwort:
Liebe Liz!
Du sprichst ein wichtiges Thema in Sachen Verkehrssicherheit an, vielen Dank. Es ist in der Tat so, dass sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer seit Einführung der Lichtautomatik und der serienmässig verbauten Tagfahrleuchten auf die automatische Steuerung verlassen.
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) definiert das Tagfahrlicht als «ein nach vorne gerichtetes Licht, welches das Fahrzeug leichter erkennbar macht, wenn es bei Tageslicht fährt». Dass die Rücklichter dabei nicht eingeschaltet sind, geht oft vergessen.
Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht.
Bei Dunkelheit «bemerken» die Sensoren in modernen Autos, dass sie vom Tagfahrlicht auf Abblendlicht umstellen müssen – damit sind dann auch die Heckleuchten eingeschaltet. Beim Erkennen von Nebel jedoch ist die Sensorik noch nicht so weit fortgeschritten. Hier muss der Autofahrer oder die Autofahrerin zwingend selbst auf Abblendlicht wechseln. Die Tagfahrleuchten bieten bei Nebel und auch Regen im Vergleich zu Abblend- und Nebelleuchten keine ausreichende Sicht. Und vor allem bleiben die Rückleuchten aus, was in dichtem Nebel fatale Folgen haben kann.
Die Rückleuchten im Nebel nicht einzuschalten, kann fatale Folgen haben.
Auch dem eigenen Portemonnaie zuliebe ist es ratsam, in den erforderlichen Situationen das Abblendlicht einzuschalten. Wer bei schlechten Sicherverhältnissen oder in Tunneln nicht vom Tagfahr- auf das Abblendlicht umschaltet, verstösst gegen Art. 30 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung (VRV). Wird man von der Polizei erwischt, droht eine Busse von 40 Franken (Ziff. 324 Ordnungsbussenverordnung [OBV]).
Übereifrig die Nebelleuchten einzuschalten, lohnt sich übrigens ebenso wenig. Grundsätzlich dürfen die Nebelleuchten erst dann eigeschaltet werden, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel, Regen oder Schnee weniger als 50 Meter beträgt (vgl. Art. 30 Abs. 4 VRV). Verstösse werden ebenfalls mit einer Busse von 40 Franken bestraft (Ziff. 325 OBV).
Wichtig ist auch die korrekte Einstellung der Scheinwerfer, damit die Fahrbahn ideal ausgeleuchtet und der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Die AGVS-Garagisten helfen hier gerne weiter.
Gute Fahrt!
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