Schweizerin versteckt Flüchtige: 8'100 Franken Geldstrafe

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WinterthurFlüchtige Straftäterin im Schrank versteckt: 8100 Franken Geldstrafe

Im September flüchtete eine Frau aus der Berner Justizvollzugsanstalt Hindelbank. Eine Schweizerin (50), die die Straftäterin bei sich im Schrank versteckte, ist nun per Strafbefehl verurteilt worden.

Eine Frau flüchtete im letzten September aus dem Frauengefängnis Hindelbank.
Vor 300 Jahren wurde das Schloss Hindelbank erbaut. Seit 125 Jahren nutzt es der Kanton, erst als Armenanstalt, dann als Gefängnis.
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Eine Frau flüchtete im letzten September aus dem Frauengefängnis Hindelbank.

Tamedia/Urs Jaudas

Darum gehts

  • Eine 50-jährige Schweizerin versteckte eine flüchtige Straftäterin in ihrem Schrank.

  • Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 8100 Franken verurteilt.

  • Zusätzlich muss sie 800 Franken Verfahrenskosten zahlen.

  • Die Straftäterin war aus der JVA Hindelbank geflüchtet und wurde nach einer Woche wieder gefasst.

Eine 50-jährige Schweizerin ist wegen Begünstigung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken – insgesamt 8100 Franken – verurteilt worden. Zudem muss sie auch die Verfahrenskosten von 800 Franken übernehmen. Weil die Frau vorbestraft war, sprach die Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland die Strafe unbedingt aus – das heisst, sie muss sie bezahlen.

Ihr Vergehen: Sie «beherbergte» eine flüchtige Straftäterin in ihrem Schrank, wie der «Landbote» berichtet. Die Frau war Anfang September aus der Berner Justizvollzugsanstalt Hindelbank geflüchtet.

Knapp eine Woche nach ihrer Flucht aus der JVA Hindelbank wurde die Frau wieder verhaftet und zurückgebracht.

Knapp eine Woche nach ihrer Flucht aus der JVA Hindelbank wurde die Frau wieder verhaftet und zurückgebracht.

Tamedia/Nicole Philipp

Im Wandschrank versteckt

Wie die Polizei auf die Adresse der Schweizerin kam, ist nicht bekannt. Im Strafbefehl steht aber, wie die Frau reagierte, als die Polizei vor ihrer Tür stand: Trotz wiederholten Aufforderungen der Polizei, die Türe zu öffnen, meinte die Bewohnerin, sie finde den Schlüssel für die verschlossene Wohnungstüre nicht. Als sie die Türe nach zehn Minuten doch noch öffnete, teilte sie der Polizei mit, die Gesuchte sei über den Balkon geflüchtet – sie habe keinen blassen Schimmer, wo die Frau sei.

Dies stellte sich als Lüge heraus: Die Polizisten, die daraufhin die Wohnung durchsuchten, wurden fündig: Die Straftäterin versteckte sich in einem Wandschrank im Obergeschoss der Wohnung. Nach einer Woche auf der Flucht wurde sie zurück ins Frauengefängnis Hindelbank gebracht.

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