Vierfachmord in Rupperswil«Wir wissen mehr, als wir sagen dürfen»
Für Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht sind beim Verbrechen von Rupperswil zwei Tatabläufe möglich. Man wolle nicht, dass der Täter durch die Medien erfahre, was die Behörden wissen.
Eine Woche nach dem Tötungsdelikt von Rupperswil mit vier Toten ist noch immer sehr wenig an Informationen über den Stand der Ermittlungen an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Behörden wüssten mehr, als sie mitteilen dürfen, sagt Philipp Umbricht, Oberstaatsanwalt des Kantons Aargau, dem Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.
Strafverfahren seien grundsätzlich geheim, sagte Umbricht. «Was wir wissen, müssen wir für uns behalten. Wir dürfen es nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten.» Ausnahmen gebe es dort, wo man die Mithilfe der Bevölkerung brauche.
Keine Hilfe für den Täter
«Wir unterstehen dem Untersuchungsgeheimnis und dürfen deshalb nur zurückhaltend Auskunft erteilen, und das machen wir auch so», sagte Umbricht. Es sei falsch zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft nicht wisse, worum es gehe, wenn sie keine Auskunft gebe.
Wenn die Staatsanwaltschaft mit Informationen an die Öffentlichkeit gehe, müssten diese gesichert sein. Und es dauere eben meistens eine Weile, bis man so weit sei. Dazu komme, dass viel Wissen beim Täter sei. Man wolle nicht, dass der Täter über die Medien erfahre, was die Staatsanwaltschaft wisse, sagte Umbricht.
Hinweise werden ausgewertet
Laut Umbricht sind zwei Tatabläufe möglich: Die vier Opfer wurden umgebracht, und das Haus wurde angezündet, nachdem die Frau zum zweiten Mal vom Geldabheben zurückkam. Oder drei der vier Opfer waren schon tot, als die Frau – das vierte Opfer – das zweite Mal Geld abhob.
Mehrere Dutzend Hinweise aus der Bevölkerung hat die Polizei erhalten. Ob darunter vielversprechende Informationen sind, kann Umbricht nicht sagen: «Das alles wird jetzt abgearbeitet», so der Oberstaatsanwalt zu 20 Minuten. Mehrere Dutzend Personen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft seien mit diesem Fall beschäftigt. «Von unseren Leuten verbringen manche die Festtage nicht so, wie sie es sich eigentlich vorgestellt hatten», sagt Umbricht. Das heisst: Sie mussten ihre Ferien abbrechen oder auf Freitage verzichten.
Erschwerte Bedingungen wegen Festtagen
Die Aargauer haben Interpol eingeschaltet und die Polizeistellen im Ausland gebeten, ihr Fälle zu melden, die Parallelen zum Vorgehen im Fall Rupperswil aufweisen. Bisher habe sich aber nichts ergeben, so Umbricht: «In der Weihnachtszeit sind leider viele Stellen im Ausland, mit denen wir uns austauschen möchten, nicht voll besetzt.»
Ermittelt wird laut Umbricht weiterhin in alle Richtungen – auch im Umfeld der Opfer. «Dies tun wir auch, um den Opfern nahe stehende Personen als Täter ausschliessen zu können.» Noch sei es aber zu früh, um mit Sicherheit sagen zu können, dass die Täterschaft nicht aus dem privaten Umfeld der Getöteten stammt.
Bekanntgegeben hat die Aargauer Staatsanwaltschaft, dass Carla S. kurz vor ihrem Tod bei zwei Banken Geld abgehoben hat. Zur Höhe der bezogenen Geldbeträge will Umbricht sich weiter nicht äussern: «Das ist eine relevante Information, die wir aus polizeitaktischen Gründen nicht preisgeben.» (dia/lüs/sda)