Trotz Hinweisen auf MissbrauchWurde Mädchen (8) gezwungen, pädophilen Vater zu besuchen?
Die Beiständin der Achtjährigen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sollen schon vor einem Jahr Hinweise darauf gehabt haben, dass das Kind missbraucht wird. Dennoch habe es ihren Peiniger, den Vater, weiter besuchen müssen.
Darum gehts
- Im Mai ergaben sich bei der Kindes- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP) Hinweise, dass eine achtjährige Patientin von ihrem Vater sexuell missbraucht wird.
- Statt die Staatsanwaltschaft zu informieren, soll die KJP die Kesb und den mutmasslichen Peiniger, den Vater des Mädchens, kontaktiert haben.
- Die Beiständin des Mädchens und die Kesb sollen schon seit einem Jahr Hinweise auf Missbrauch gehabt, sie aber weiter gezwungen haben, ihre Vater zu besuchen.
Bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP) ergaben sich im April Hinweise darauf, dass eine achtjährige Patientin von ihrem Vater schwer sexuell missbraucht wird. Statt umgehend die Staatsanwaltschaft zu informieren, habe die KJP die fallführende Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Dorneck-Thierstein und den Vater, den mutmasslichen Peiniger des Mädchens, kontaktiert. Diesbezüglich laufen bereits Strafverfahren.
Gemäss am Samstag veröffentlichten Informationen der «Basler Zeitung» hatten die Beiständin des Mädchens und die Kesb aber bereits seit Juni 2019 Hinweise auf sexuellen Missbrauch. «Mein Papa macht jedes Mal etwas Grusiges, wenn ich bei ihm bin», zitiert die Zeitung aus einem Audiodokument aus der Zeit. Dennoch habe das Mädchen ihren Vater auf Geheiss der Verantwortlichen weiterhin besuchen müssen, obwohl sie versucht habe, sich dagegen zu wehren – ohne Erfolg.
Schwere Vorwürfe
Die beunruhigenden Aussagen des Mädchens hätten aber nie zu vertieften Abklärungen geführt, wie die Zeitung weiter schreibt. Im Artikel wird gar der Vorwurf geäussert, die Beiständin und die Kesb hätten die Informationen bewusst unterdrückt und auf dem «Besuchszwang» beharrt. Ein Beistand, der davon abgeraten habe, sei umgehend ersetzt worden. Die Gründe dafür seien bisher unklar.
Der für die Sozialregion zuständige Gemeindepräsident von Dornach SO, Christian Schlatter, habe sich zwar «ausführlich dokumentieren lassen», habe aber alle Fragen bezüglich der Sorgfaltspflicht der Kesb offengelassen, schreibt die BaZ. Schlatter war telefonisch für 20 Minuten bisher nicht zu erreichen, hat aber per E-Mail für kommende Woche Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Die BaZ hat auch die Beiständin des Mädchens mit den Vorwürfen konfrontiert. Die Frau führe die Unschuldsvermutung ins Feld, wie es heisst. Diese besagt, dass eine Person als unschuldig zu betrachten ist, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch eines Gerichts vorliegt. Dieser Grundsatz ist aber kein Verbot, bei einem Verdacht Abklärungen zu veranlassen und die Strafverfolgungsbehörden, die bei einem Offizialdelikt wie sexuellen Handlungen mit einem Kind von Amts wegen ermitteln müssen, zu informieren. Wieso das nicht geschah, bleibt derzeit offen.