Strafgericht BL – Tablettensüchtiger Psychiater versorgte Dealer mit Xanax-Rezepten

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Strafgericht BLTablettensüchtiger Psychiater versorgte Dealer mit Xanax-Rezepten

Weil er Rezepte für kontrollierte Substanzen an junge Erwachsene herausgab, landete ein Psychiater diese Woche vor Gericht. Seine angeblichen Patienten hatten die damit beschafften Medikamente teilweise auf dem Schwarzmarkt vertickt.

Ein heute 71-jähriger Psychiater aus dem Kanton Baselland soll 2018 zwei jungen Patienten insgesamt 64 falsche Rezepte ausgestellt haben. Damit konnten sie im grossen Stil das Benzodiazepin Xanax besorgen.
Die Rezepte reichten auch für fast 100 Flaschen codeinhaltigen Hustensaft. Ein Teil der Medikamente wurde anschliessend gewinnbringend auf dem Schwarzmarkt veräussert.
Der ehemalige Kaderarzt der Psychiatrie Baselland muss sich nun wegen mehrfacher Vergehen gegen das Heilmittel- und Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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Ein heute 71-jähriger Psychiater aus dem Kanton Baselland soll 2018 zwei jungen Patienten insgesamt 64 falsche Rezepte ausgestellt haben. Damit konnten sie im grossen Stil das Benzodiazepin Xanax besorgen.

Godong/BSIP/AFP

Darum gehts

Über einen Baselbieter Psychiater sollen knapp 1800 Tabletten des Beruhigungsmittels Xanax sowie 54 Fläschchen codeinhaltigen Hustensafts an Dealer gelangt sein. Die Staatsanwaltschaft warf dem heute 71-Jährigen vor, den zwei jungen Erwachsenen über Monate Dutzende Rezepte ausgestellt zu haben, ohne sie je zu untersuchen. Die Pseudo-Patienten hätten die Medikamente in Apotheken bezogen und zumindest zum Teil auf dem Schwarzmarkt gewinnbringend in Umlauf gebracht. Gegen den Mediziner wurde unter anderem wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und falschen ärztlichen Zeugnisses Anklage erhoben.

Das Baselbieter Strafgericht sprach den Psychiater am Mittwoch schuldig. Nachforschungen bei den Apotheken hätten die Vorwürfe bestätigt, und der Beschuldigte habe sie ohnehin nicht bestritten. Zwar habe er wegen seiner eigenen Medikamentenabhängigkeit Schuldunfähigkeit geltend gemacht, ein Gutachten dazu gab es aber nicht. Auch ein Erpressungs-Szenario blieb nicht haften.

«Sie hätten es wissen müssen»

Xanax untersteht dem Betäubungsmittelgesetz und entsprechend wurde der 71-Jährige wegen Widerhandlung verurteilt. «Als langjähriger Psychiater hätten Sie wissen müssen, dass man das nicht einfach so verschreiben kann», tadelte ihn die Einzelrichterin. Die Medikamente seien nicht ungefährlich und er habe eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber der Gesundheit seiner angeblichen Patientin und seines angeblichen Patienten gezeigt.

Beim Opiat-basierten Codein-Hustensaft Makatussin gilt das Heilmittelgesetz. Auch dieses Medikament darf nicht ohne ärztliche Fachberatung abgegeben werden. Die Rezepte des Psychiaters hätten es den beiden Dealern ermöglicht, diese zu umgehen. Auch hier kam es zu einem Schuldspruch wegen einer Übertretung. Vor allem, weil bei der Frau Gefahr von Mischkonsum bestand, sei eine akute Gefährdung da gewesen.

Strafmass ist ein Puzzle

Das Gericht musste für den Beschuldigten eine Gesamtstrafe basteln, denn er musste sich noch zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung und Verletzung des Berufsgeheimnisses verantworten. Er hatte nämlich mit der Ex eines weiteren Patienten angebandelt, was diesen schwer getroffen hatte. Das Gericht erliess einen Freispruch zur schweren Körperverletzung, weil der Zusammenhang zwischen den Handlungen des Psychiaters und dem Leid seines Patienten nicht eindeutig festzumachen war.

Wegen der Verletzung des Berufsgeheimnisses wurde er aber schuldig gesprochen, etwa, weil er mit der Ex seines Patienten über dessen Krankengeschichte gesprochen hatte. «Die besonderen Umstände sind stossend, weil Sie ihn jahrelang behandelt haben», hielt die Richterin fest. Am Ende sprach sie eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 250 Franken und eine Busse von 1000 Franken aus. Der Beurteilte muss weiter eine Genugtuung und eine Entschädigung entrichten und Rechtskosten von über 30’000 Franken tragen.

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