Steffisburg BE«Zu störend» – Sexsalon aus Wohnhaus verbannt
Der Betrieb sei für die Anwohner störend: Das Bundesgericht hat definitiv entschieden, dass ein Steffisburger Sexsalon seine Türen schliessen muss.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Sexsalon-Besitzerin aus Steffisburg BE abgewiesen. Das Bordell, das mit «Schwedengirls» auf Kundenfang geht, muss also definitiv schliessen, vor allem weil der Betrieb in einem Untergeschoss eingerichtet ist.
Die obersten Richter erachten ein Verbot der sexgewerblichen Nutzung als verhältnismässig und stützen damit den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Nachbar störte sich
Laut Bundesgericht kann ein sexgewerblicher Betrieb bei den Bewohnern der umliegenden Liegenschaften unangenehme Eindrücke erwecken und das angenehme Wohnen sowie den Ruf des Quartiers beeinträchtigen. Dies monierte auch ein Steffisburger: Ein Nachbar des dortigen Sexsalons hatte gegen den Betrieb geklagt.
Die Besitzerin argumentierte jedoch, dass es kein öffentliches Interesse an einem Verbot gebe. Zudem machte sie geltend, dass ihr durch das Verbot ein Grossteil der Mietzinseinnahmen entgingen, die existenzsichernd seien.
Das Bundesgericht erachtet diese Ausfälle als zumutbar, da die Räume nach wie vor als Wohn- oder Gewerberaum vermietet werden können. Der Besitzerin entständen weder Kosten für einen Rückbau noch gingen die damaligen Investitionen verloren.
Hickhack um Puff
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Der Vater der heutigen Besitzerin hatte den Keller 1992 ohne Baubewilligung in drei Zimmer mit je einem separaten Bad umgebaut. Die Räume werden seither als Sexsalon vermietet. Die Gemeinde wusste davon.
Ein Nachbar störte sich am Erotikbetrieb und reichte 2015 Anzeige ein. Der Anwohner machte bei der Einwohnergemeinde geltend, dass der Betrieb zonenwidrig und nicht bewilligt sei. Der Regierungsstatthalter von Thun wies die Beschwerde 2017 ab. Er argumentierte, dass eine rechtskräftige Baubewilligung vorliege. (miw/sda)