Für 500 Franken - Zürcherin (27) will Zelt auf Balkon als WG-Zimmer untervermieten

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Für 500 FrankenZürcherin (27) will Zelt auf Balkon als WG-Zimmer untervermieten

Sandra aus Zürich wohnt alleine. Nun sucht sie einen Mitbewohner und bietet dafür ein Zelt als WG-Zimmer an. Laut einem Anwalt ist das grundsätzlich nicht verboten.

Sandra aus Zürich will ein Zelt als WG-Zimmer untervermieten.
«Ich würde gerne mit einer anderen Person zusammen wohnen und meine Miete etwas reduzieren», sagt die 27-jährige Zürcherin.
Laut einem Anwalt ist das grundsätzlich nicht verboten.
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Sandra aus Zürich will ein Zelt als WG-Zimmer untervermieten.

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Darum gehts

Ein Zelt auf einem Balkon im Zürcher Kreis 11: Dieses «originelle WG-Zimmer mit Blick auf den Sternenhimmel» will die 27-jährige Sandra für 500 Franken untervermieten, wie sie in einem Online-Inserat schreibt. Das Zwei-Personen-Zelt könne ohne Gebühr übernommen werden. Es sei wasserdicht und liege auf einer Isoliermatte. Mätteli und Kissen stehen zur Verfügung. Im Mietpreis inbegriffen seien die Mitbenutzung der Küche, des Wohnzimmers und Bads.

Zurzeit wohnt die Zürcherin alleine in der Wohnung. «Ich würde aber gerne mit einer anderen Person zusammen wohnen und meine Miete etwas reduzieren», sagt die 27-Jährige. Für zwei Personen sei die 2,5-Zimmer-Wohnung aber zu klein. «Deshalb kam mir die Idee mit dem Zelt.» Zudem will sie jemandem die Möglichkeit bieten, billig in Zürich zu leben. «In der Stadt ist die Situation für Wohnungssuchende sehr schwierig. Ein bezahlbares Zimmer zu finden, ist fast unmöglich.» Sandra betont: «Das Angebot ist kein Fake.» Die Wohnungsnot und die steigenden Mietpreise in Zürich seien nun mal Realität.

Laut Sandra haben sich bereits mehrere Interessentinnen und Interessenten bei ihr gemeldet. «Es sind vor allem Studierende, welche die Idee cool finden. Es sei mal etwas anderes, schreiben viele.» Das Zelt sei bereits ab dem 1. Februar bezugsbereit. «Mir ist klar, dass es im Winter etwas schwierig wird, einen Mieter oder eine Mieterin zu finden. Zumal der Balkon nicht überdacht ist. Wenn jemand erst im Frühling einziehen möchte, ist das für mich auch in Ordnung.»

«Das ist grundsätzlich nicht verboten»

Laut Rechtsanwalt Beat Rohrer kann man nicht einfach ein Zelt auf dem Balkon als Wohnraum anbieten. Grundsätzlich verboten sei es aber nicht. Zunächst müssten aber verschiedene Grundbedingungen erfüllt sein, die im öffentlichen Recht geregelt sind. So müsse für einen Wohn- und Aufenthaltsraum die sogenannte Wohnhygiene, wie unter anderem die richtige Belichtung und Lärm- und Brandschutz, eingehalten werden. Zudem müssten mobile Bauten, die über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben und eine gewisse Grösse überschreiten, von der Baubewilligungsbehörde bewilligt werden.

Aber auch wenn diese Bedingungen eingehalten und bewilligt wurden, braucht es laut Rohrer die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin. Eine Zustimmung sei für Änderungen und Erneuerungen am Mietobjekt, soweit diese insbesondere das Erscheinungsbild der Liegenschaft betreffen, erforderlich. Zudem müsse auch für eine Untervermietung eine solche Zustimmung eingeholt werden. Eine Missachtung dieser Vorschriften stelle eine Vertragsverletzung dar und könne sogar ein Kündigungsgrund sein.

Wohnungssuche in Zürich

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Mietrecht.ch, Schlichtungsstellen nach Region

Mieterinnen- und Mieterverband, Tel. 0900 900800 (kostenpflichtig)

Casafair, Hauseigentümerverband

HEV Schweiz, Hauseigentümerverband

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