ZürichEx mischte Frau Schlafmittel ins Müesli – sie verunfallte auf der Autobahn
Eine Frau (45) ist vom Obergericht nach einem Sekundenschlaf-Unfall freigesprochen worden. Ihr Freund hatte ihr Schlafmittel verabreicht, worauf sie mit ihrem Mercedes auf der A4 verunfallte.
Darum gehts
Eine Autofahrerin hat im April 2023 unter dem Einfluss eines starken Schlafmittels einen Unfall auf der A4 bei Adlikon verursacht.
Das Medikament hat ihr Freund ihr heimlich ins Frühstück beigefügt.
Das Obergericht sprach die 45-Jährige vom Vorwurf des fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand frei.
Die Frau habe sich in einer Art Schlafzustand befunden.
Die 45-jährige nordmazedonische Filialleiterin aus dem Kanton St. Gallen war unter dem Einfluss des Schlafmittels Zolpidem im April 2023 morgens um 9.45 Uhr auf der Autobahn A4 mit ihrem Mercedes unterwegs. Dabei verursachte sie auf Höhe Adlikon einen Unfall.
Laut Anklageschrift hatte sie einen Sekundenschlaf erlitten und touchierte zweimal die Leitplanke, bis sie zum Stillstand kam. Verletzt wurde niemand. Ein hinter ihr folgender Lieferwagenlenker sagte aus, dass sie zuvor auf einer Strecke von rund sechs Kilometern Schlangenlinien gefahren sei.
Vorinstanz hatte sie zuerst verurteilt
Das Bezirksgericht Andelfingen hat die Frau wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingte Geldstrafe von 2400 Franken und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Der Einzelrichter hatte argumentiert, dass die Frau hätte bemerken müssen, dass sie sich in einem fahrunfähigen Zustand befand und sofort anhalten sollen. Dagegen wehrte sie sich und gelangte ans Obergericht.
An der Verhandlung vom Mittwoch bestritt sie nicht, das Medikament eingenommen zu haben. «Mein Ex-Freund hat mir das Schlafmittel heimlich verabreicht.»
Sie nehme keinen Alkohol, Drogen oder Medikamente. Sie vermutete, dass sich das Schlafmittel im Frühstück befunden habe.
Ex hat mit Dopingmitteln gehandelt
Die Frau hatte schon damals mit ihrem Freund Streit und das Paar ist nicht mehr zusammen. Zudem laufen gegen den Ex-Freund Verfahren wegen Handels und Verkaufs von Doping. Er sei also an der Quelle gewesen, sagte ihr Verteidiger.
Der Anwalt verlangte einen Freispruch. Er sagte, dass sich seine Mandantin in einem schlafwandlerischen Zustand befunden habe, als sie mit dem Auto unterwegs war. «Es war eine Autofahrt im Schlaf.» Es sei zwar selten, dass das bei der Einnahme von Zolpidem vorkomme, aber werde in der einschlägigen Fachliteratur explizit erwähnt.
Befand sich in einer Art Schlafzustand
Das Obergericht sprach die Frau frei. Es war auch der Ansicht, dass die Beschuldigte das Medikament nicht bewusst eingenommen habe. «Das wäre ja selbstmörderisch», wie der vorsitzende Richter sagte.
Es könne aber passieren, dass das Medikament plötzlich und schnell wirke und die Person sich dann in einer Art Schlafzustand befinde. Aus diesem Grund sei ein Freispruch nach dem Grundsatz «In dubio pro reo» angesagt.
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