Zürich«Ich wollte zahlen»: Zechprellerin (62) zum 44. Mal verurteilt
Eine 62-jährige Frau ist der Meinung, gut essen und nicht bezahlen sei keine Straftat. Sie wehrte sich vor dem Bezirksgericht Bülach gegen die drei Strafbefehle – erfolglos.
Darum gehts
Eine 62-jährige Frau wurde zum 44. Mal wegen Zechprellerei verurteilt.
Sie konsumierte in einem Viersternhotel am Flughafen Zürich und zahlte nicht.
Die Frau wehrte sich erfolglos gegen drei neue Strafbefehle vor Gericht.
Das Gericht verurteilte sie zu 110 Tagen Freiheitsstrafe und einer Busse von 300 Franken.
Mit 50 Franken in der Tasche speiste die 61-jährige Frau am 14. März 2024 im Restaurant des Hotels Radisson Blu beim Flughafen Zürich. Ein Pitabrot, einen Salat, eine Cola und acht Bier konsumierte die Frau. Nachdem sie fertig war, stand sie auf und verliess das Restaurant – ohne die Rechnung über 122 Franken zu bezahlen.
Die heute 62-Jährige ist 2006 in die Schweiz eingereist, um «ihren Wirkungskreis zu verändern», wie sie laut dem «Tages-Anzeiger» bei einem der zahlreichen früheren Gerichtsprozesse als Beschuldigte zu Protokoll gab. Seither bereitet sie der Justiz viel Arbeit.
Bekanntes Gesicht im Gericht
Seit rund 19 Jahren steht die Frau mehr oder weniger ununterbrochen vor Gericht und erhält unbedingte Strafen. Ihr Strafmass umfasst: rechtswidrige Einreise, Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Ausländergesetz oder eben Zechprellerei.
Die arbeits- und wohnungslose Frau bevorzugt noble Adressen für ihre Übernachtungen und ihr Essen. Und gönnt sich regelmässig Champagner auf Kosten des Hauses. Weniger gediegen sei ihr Umgang mit den Polizeibeamten, denen sie auch schon mal ins Gesicht spuckte.
Drei neue Strafbefehle ausgestellt
Bereits vor ihrer Mahlzeit im Flughafenhotel hatte die Frau 43 Vorstrafen. Die besagte Mahlzeit brockte ihr zwei weitere Strafbefehle – wegen Zechprellerei und Hausfriedensbruch – ein. Das Hotel hatte ihr bereits im November 2017 ein unbefristetes Hausverbot erteilt.

Die Polizei nahm sie zwei Tage, nachdem sie den deutschen Behörden übergeben wurde, im Flughafenhotel fest.(Symbolbild)
Kapo ZürichEbenfalls war sie der rechtswidrigen Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz beschuldigt. Am 27. August 2024 wurde sie den deutschen Behörden übergeben. Knapp zwei Tage später war sie bereits wieder in der Schweiz: In einem Luxushotel im Glattpark wurde sie verhaftet. Ausserdem wurde ein Strafbefehl wegen eines vergangenen rechtswidrigen Aufenthaltes am Flughafen Zürich ausgestellt.
Wollte die Rechnung begleichen
Weil sie die drei Strafbefehle nicht akzeptierte, wurde der Fall am Dienstag vor dem Bezirksgericht Bülach verhandelt. Die Beschuldigte stellte klar: «Ich wehre mich gegen alle drei Strafbefehle und verlange einen vollumfänglichen Freispruch sowie eine Entschädigung von 650'000 Franken für die Zeit im Folterknast und die Dauer der Untersuchung.»
Die Richterin wollte wissen, wieso sie trotz Hausverbot das Hotel betreten hatte. Sie habe nach dem Hausverbot schon mehrfach dort diniert und immer bezahlen können, erwiderte die 62-Jährige. Auch beim fraglichen Besuch habe sie die Rechnung begleichen wollen. «Aber die Polizei hat mir die Bankverbindung des Hotels vorenthalten.»
Hausverbot hatte sie nicht mehr auf dem Schirm
«Es ist einer der längsten, aber auch harmlosesten Strafregisterauszüge, die ich je gesehen habe», sagte der Verteidiger der Frau. Seine Mandantin sei der Ansicht, sich zu verpflegen, sei ein Menschenrecht. Er forderte für alle drei Strafbefehle einen Freispruch. Seine Mandantin habe vorgehabt, die Rechnung zu begleichen. «Doch mit dem Bierkonsum lief die Sache aus dem Ruder.» Das Hausverbot von 2017 habe sie nicht mehr auf dem Schirm gehabt.
Das Gericht sprach die 62-jährige Frau schuldig. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 110 Tagen und einer Busse von 300 Franken verurteilt. 105 Tage in Haft hat sie bereits abgesessen. «Sie hätten gar nicht bezahlen können, Sie waren mittellos», hielt die Richterin fest.
Die Frau kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einlegen zu wollen.
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