Zürich«Nehmt das Auto weg!»: Zürcher fährt mit Hitler-Foto durch die Stadt
Ein Opel-Fahrer sorgt in Zürich für Entsetzen. Der Fahrzeugführer hat ein Bild von Adolf Hitler an seiner Heckscheibe montiert. Die Polizei kontrollierte das Auto.
Darum gehts
Ein Zürcher Autofahrer hat an seiner Heckscheibe ein Bild von Adolf Hitler montiert.
Ein Bild davon sorgt derzeit auf Instagram für Entsetzen.
Eine Strafe droht dem Opel-Fahrer allerdings nicht.
Symbole des Nationalsozialismus sind in der Schweiz nicht verboten.
Ein roter Opel sorgt in Zürich für Aufsehen: Der Autobesitzer hat an seiner Heckscheibe ein schwarz-weisses Portrait von Adolf Hitler befestigt. Der ehemalige nationalsozialistische Diktator ist auf dem eingerahmten Bild unverwechselbar zu erkennen. Nun ist der Autofahrer in eine Polizeikontrolle geraten. Ein Foto von der Kontrolle hat der Instagram-Account «Szene isch Züri» am Donnerstag veröffentlicht. Der Verfasser schreibt dazu: «Was läuft mit gewissen Menschen falsch?»
In den Kommentaren unter dem Beitrag zeigen sich viele Userinnen und User empört. «Nehmt dem das Auto weg!», fordert ein Nutzer. Ein anderer hingegen schreibt: «Das ist bloss schwarzer Humor.» Generell häufen sich in den Kommentaren makabre Witze, etwa über den Rechtsvortritt und das Gasgeben.
Welche Strafe droht dem Autofahrer?
Welche Konsequenzen hat sein Verhalten nun für den Autofahrer? Die Antwort ist einfach: gar keine. Symbole des Nationalsozialismus sind in der Schweiz nicht verboten.
«Ein Bild allein in dieser Form ist strafrechtlich nicht relevant», teilt die Stadtpolizei Zürich gegenüber Nau.ch mit. Dies gelte auch für nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz oder den Hitlergruss – solange die Symbole nicht unterstützend mit einem Text oder einer Symbolik versehen werden und so direkt zu Hass und Gewalt aufrufen würden, sagt die Stadtpolizei. Warum der Zürcher Autofahrer also kontrolliert wurde, bleibt offen.
Findest du es okay, dass nationalsozialistische Symbole in der Schweiz legal sind?
Gesetz soll geändert werden
Das Parlament stimmte in der Frühlingssession im April über eine Motion zum Verbot von extremistischen Symbolen ab. Die Motion wurde sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat angenommen. Sie besagt «das Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen». Der Bundesrat muss nun eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Die SVP hat sich damals als einzige Partei gegen die Motion ausgesprochen. Während der Debatte fragte Nationalrat Benjamin Fischer (SVP), ob auch der Hitlergruss unter das Verbot fallen würde. Dies könne er «nicht mit den Grundrechten vereinbaren».
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