Obligatorische Hundekurse: Kanton Zürich führt neue Regelung ein

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ZürichObligatorische Hundekurse für alle Besitzer im Kanton Zürich

Am 1. Juni 2025 tritt das neue Hundegesetz in Kraft. Unabhängig von der Grösse ihres Vierbeiners, alle müssen den gleichen Kurs machen. Unter anderem muss ein schriftlicher Test bestanden werden.

Unabhängig von der Hunderasse wird die Ausbildung des Halters Pflicht. (Symbolbild)
Die Ausbildung soll den Halter zur Grunderziehung ihres Hundes befähigen. (Symbolbild)
Auch werden Besitzer und Hund auf schwierige Alltagssituationen vorbereitet. (Symbolbild)
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Unabhängig von der Hunderasse wird die Ausbildung des Halters Pflicht. (Symbolbild)

AFP

Darum gehts

  • Ab Juni 2025 sind Hundekurse in Zürich für alle Hundehalter obligatorisch.

  • Ein Theoriekurs mit Prüfung ist für Neuhalter oder nach zehn Jahren ohne Hund Pflicht.

  • Die praktische Ausbildung umfasst sechs Lektionen für alle Hundehalter, unabhängig von der Rasse.

  • Trainer benötigen eine Bewilligung nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung.

Egal, ob Chihuahua oder Deutscher Dogge, ab Juni 2025 müssen alle Zürcherinnen und Zürcher mit ihrem Vierbeiner den gleichen Kurs besuchen. Denn am 1. Juni treten das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung in Kraft.

Das Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung bringen nicht nur für die Besitzer, sondern auch für die Trainer drei wesentliche Änderungen mit sich. Der Regierungsrat erklärt die signifikanten Änderungen in einer Mitteilung am Freitag.

Obligatorischer Theoriekurs mit Abschlussprüfung

Wer noch nie einen Hund hielt oder seit mehr als zehn Jahren nicht mehr, muss einen Theoriekurs besuchen. Der Kurs beinhaltet Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Hundehaltung. Am Schluss wird eine Prüfung geschrieben.

Im Schnitt müssen zwei Stunden dafür aufgewendet werden. Frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich ist er zu absolvieren.

Beim Theoriekurs gibt es eine schriftliche Abschlussprüfung. (Symbolbild)

Beim Theoriekurs gibt es eine schriftliche Abschlussprüfung. (Symbolbild)

IMAGO/imagebroker

Praktische Ausbildung für Halterinnen und Halter

Alle müssen eine praktische Ausbildung besuchen, unabhängig von der Grösse und Rasse des Hundes. Die Ausbildung erfolgt in sechs Lektionen. Der Kurs soll die Halterin oder den Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen. Ausserdem soll er ein sicheres Führen des Tieres in anspruchsvollen Alltagssituationen ermöglichen.

Ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes kann die Ausbildung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres nach der Übernahme des Vierbeiners muss sie abgeschlossen sein. Gewisse Lernziele müssen erfüllt werden, damit man den Kurs abschliessen kann. Ansonsten können weitere Lektionen anfallen.

Anforderungen für Trainerinnen und Trainer

Wer einen Hundekurs anbieten will, muss eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen, dann erhält man eine Bewilligung des Veterinäramtes. Damit werde ein einheitlich hoher Qualitätsstandard sichergestellt, schreibt der Regierungsrat.

Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung sollen ein respektvolles Miteinander von Mensch und Hund fördern. Ausserdem stärke die Ausbildungspflicht das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, schreibt der Stadtrat.

Wie war es zuvor?

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