ZürichPolitikerinnen fordern Strassenstrichzonen an der Langstrasse
Sexarbeiterinnen dürfen an der Langstrasse Freier nicht offen anwerben. Laut Stadtzürcher Politikerinnen werden die Frauen so in die Illegalität gedrängt.
Darum gehts
An der Langstrasse ist es zwar offiziell verboten, Freier auf der Strasse anzuwerben, trotzdem ist es alltäglich.
Dass Frauen dafür Bussen und ausländerrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, gehe zu weit, finden Politikerinnen im Gemeinderat.
SP-Gemeinderätin Anna Graf fordert in einem Vorstoss eine bewilligte Strassenstrichzone im Gebiet.
An der Langstrasse ist das Anwerben von Freiern auf der Strasse offiziell verboten. Wer abends an der Langstrasse unterwegs ist, weiss aber: Faktisch findet dort trotzdem Sex-Arbeit und Prostitution statt. In zahlreichen Clubs, Bordellen und Salons arbeiten Sexarbeiterinnen und -arbeiter unter teilweise ausbeuterischen Bedingungen.
Frauen müssten bei der Anschaffung in der Öffentlichkeit durch die hohe repressive Polizeipräsenz stets mit existenzbedrohenden Bussen und ausländerrechtlichen Konsequenzen – etwa Einreisesperren – rechnen, kritisiert nun SP-Gemeinderätin Anna Graff in einem Vorstoss. Durch die Verdrängung in die Illegalität werde es auch für Beratungs- und Fachstellen schwieriger, im Bereich Gewaltprävention und Gesundheitsarbeit Unterstützung zu leisten.
Anna Graff fordert in einem überparteilichen Postulat, das auch von Mitte-, AL, Grünen und EVP-Politikerinnen unterschrieben wurde, deshalb die Entschärfung der Situation an der Langstrasse: Der Stadtrat soll prüfen, wie geeignete Strassenabschnitte im Gebiet der Langstrasse und Kernstrasse als Strassenstrichzonen bewilligt werden können.
«Fakt ist: Der Strich an der Langstrasse existiert»
Gegenüber 20 Minuten begründet Graff das Postulat: «Eine Entkriminalisierung ist ein langjähriges Anliegen von Sexarbeiterinnen und Fachstellen.» Die Illegalität mache es besonders Personen, die in ausbeuterischen Verhältnissen stecken, schwierig, sich Hilfe zu suchen.
«Fakt ist: Der Strich an der Langstrasse existiert. Die Kriminalisierung treibt die Sexarbeiterinnen und -arbeiter stärker in die Abhängigkeit von Freiern.» Der Polizei und Fachstellen gegenüber müssten kriminalisierte Anwerberinnen und Anwerber misstrauisch sein. Zudem hätten sie Hemmungen, sich an sie zu wenden. «In einer bewilligten Strassenstrichzone wäre es für Sex-Worker einfacher, der Arbeit sicher nachzugehen und sich bei Problemfällen an die Behörden zu wenden.»
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Tel. 044 436 90 00
ACT 212, Nationale Meldestelle gegen Menschenhandel, Tel. 0840 212 212
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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