Bezirksgericht ZürichRäuber (20) zerrt Polizisten wegen Judo-Wurf vor Gericht
Ein 20-jähriger Serienräuber erlitt bei seiner Festnahme erhebliche Verletzungen. Die Beamten wurden freigesprochen.
Darum gehts
Drei Polizisten der Stadtpolizei Zürich mussten sich vor Gericht wegen Amtsmissbrauch und Körperverletzung verantworten.
Sie wurden beschuldigt, bei der Festnahme eines Serienräubers im Sommer 2020 unverhältnismässige Gewalt angewendet zu haben.
Das Gericht sprach die Polizisten frei, da die Aussagen des Privatklägers als widersprüchlich und wenig überzeugend eingestuft wurden.
Am Montag fand im Bezirksgericht Zürich ein ungewöhnlicher Prozess statt: Drei Polizisten der Stadtpolizei Zürich mussten sich wegen Amtsmissbrauch und Körperverletzung verantworten. Ihnen gegenüber stand ein verurteilter Serienräuber, der als Privatkläger auftrat. Der Vorwurf lautete, die Beamten hätten im Sommer 2020 während der Corona-Pandemie unverhältnismässige Gewalt bei der Festnahme des damals 20-jährigen Mannes angewandt.
Die Vorgeschichte begann mit einer Serie von Raubüberfällen auf Tankstellen im Raum Zürich und Dietikon, wie die Zeitungen der Tamedia berichten. Der Täter, ein damals 20-jähriger Schweizer, überfiel fünf Tankstellen mit einer Sturmhaube und einem 27 Zentimeter langen Messer und erbeutete insgesamt rund 10'000 Franken. Beim sechsten Überfall im Zürcher Quartier Altstetten brach er den Versuch ab, nachdem Kunden den Shop betraten.
Ausgerenktes Ellbogengelenk und Muskelrisse
Kurz darauf sei der Mann von drei zivilen Fahndern der Stadtpolizei festgenommen worden. Als sie in seiner Sporttasche eine Sturmhaube und ein Messer gefunden hätten, sei die Situation eskaliert. Der Privatkläger habe vor Gericht jedoch behauptet, er sei von Anfang an kooperativ gewesen und plötzlich zu Boden geworfen worden. Dabei habe er sich Verletzungen zugezogen.
Laut Anklage landete der 20-Jährige mit dem Gesicht auf dem Asphalt. Einer der Polizisten soll auf seinen Arm gesprungen sein, obwohl der Mann vor Schmerzen schrie und weinte. Der Verletzte wurde erst nach fast fünf Stunden ins Spital gebracht, wo ein ausgerenktes Ellbogengelenk sowie Muskelrisse diagnostiziert wurden.
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Judo-Technik angewandt
Die Polizisten hingegen erklärten, der Mann habe sich heftig gewehrt. Dabei sei es zu einem Handgemenge gekommen. Ein Beamter gab zu Protokoll, er habe eine Judo-Technik angewandt, um den Widerstand des Beschuldigten zu brechen. Es sei jedoch kein gezieltes Aufspringen auf den Mann gewesen, sondern ein Unfall.
Das Gericht folgte schliesslich der Darstellung der Polizisten, so die Tamedia-Zeitungen weiter. Die Aussagen des Privatklägers seien unscharf und wenig überzeugend gewesen. Zudem habe der Privatkläger im Verlauf des Prozesses seine Darstellung geändert. Daher sprach das Gericht die drei Polizisten frei. Der Richter habe betont, dass trotz der identischen Formulierungen – inklusive des gleichen Rechtschreibfehlers – in den Berichten der Beamten kein Beweis für eine Absprache vorliege. Die Polizisten hätten die Situation detailliert und unabhängig voneinander geschildert.
Ob der Privatkläger in Berufung gehen wird, ist derzeit noch unklar. Die drei Polizisten zeigten sich nach dem Freispruch erleichtert und hoffen nun, dass das Urteil rechtskräftig wird.
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