No Angel: «Es besteht Wiederholungsgefahr»

Aktualisiert

Nadja BenaissaNo Angel: «Es besteht Wiederholungsgefahr»

Warum wurde Nadja Benaissa noch vor ihrem Konzert festgenommen? Der Staatsanwalt verteidigt die Reaktion der Behörden: Es bestehe Wiederholungsgefahr. Nadja Benaissas Anwälte widersprechen, während Medien und Fans den Schock verdauen.

Auch drei Tage nach der Verhaftung von «No Angel» Nadja Benaissa gehen die Wogen hoch: Während die Staatsanwaltschaft nähere Auskünfte zu den Umständen gab, wird ihr Vorgehen von den Anwälten der Sängerin hart kritisiert.

«Die junge Frau sitzt in Untersuchungshaft hier in einer hessischen Justizvollzugsanstalt», gab Staatsanwalt Ger Neuber aus Darmstadt am 14. April vor der Presse zu Protokoll. Der Haftgrund sei Wiederholungsgefahr. «Uns ist selbst klar, dass wir die junge Frau nicht auf ewig in Untersuchungshaft behalten können», erklärte er weiter, aber man habe keine andere Möglichkeit gesehen, die Situation zu lösen.

Nadja sei seit längerem unter Beobachtung gestanden: «Wir haben ihre Wohnadresse observiert und festgestellt, dass sie nicht immer anwesend war. Also mussten wir einen Termin wählen, zu dem die Sängerin mit Sicherheit hingeht», erläuterte er im Hamburger Abendblatt die Umstände der Festnahme.

Währenddessen übt die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, welche Nadja vertritt, harte Kritik am Vorgehen der Polizei: Der Umstand der Festnahme sei durch eine Indiskretion an die Medien gelangt, schreibt sie in einem Communiqué. Zudem hätte die behördliche Erklärung über den Tatvorwurf unterlassen werden müssen. Man gehe davon aus, dass die «Untersuchungshaft unverzüglich aufgehoben wird, da keine Haftgründe gegeben sind».

Die Berliner Kanzlei hat Erfahrung in Fällen mit massivem Medieninteresse: Sie zählt Prominente wie Oliver Pocher, Alfred Biolek oder Günter Jauch zu ihren Mandanten, wenn es darum geht, unerwünschte Berichterstattung zu unterbinden.

(tna/phi)

Deine Meinung zählt