ChronologieTauziehen um die alternative Medizin
Seit Jahren wird um die Anerkennung der Komplementärmedizin als kassenpflichtige Leistung gerungen. Hier die Etappen des Tauziehens.
1. Juli 1999: Fünf Behandlungsmethoden der Alternativmedizin (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) werden während einer sechsjährigen Testphase in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufkommen.
1. Juli 2005: Nach der Testphase streicht Bundesrat Pascal Couchepin die fünf alternativen Behandlungsmethoden wieder aus der Liste der kassenpflichtigen Leistungen. Die Eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission ELGK war zuvor zum Schluss gekommen, dass die Wirkungs-Kriterien des KVG bei verschiedenen komplementärmedizinischen Richtungen nicht erfüllt seien.
15. September 2005: Die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» wird mit rund 140 000 Unterschriften eingereicht: Sie verlangt eine «umfassende» Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Anvisiert wird ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Komplementär- und Schulmedizin.
September 2008: Die Eidg. Räte verabschieden - gegen den Willen des Bundesrates - einen Gegenvorschlag, der auf das Wort «umfassend» verzichtet. Demnach haben Bund und Kantone für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen. Die Initanten geben sich damit zufrieden und ziehen ihre Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlages zurück.
17. Mai 2009: Der Gegenvorschlag wird in der Eidg. Abstimmung mit 67 Prozent Ja angenommen, alle Stände sagen Ja.
30. Okt. 2009: Um die Umsetzung voran zu treiben, gründen mehrere Organisationen den Dachverband Komplementärmedizin. Er übernimmt die Geschäftsstelle der bereits bestehenden parlamentarischen Gruppe Komplementärmedizin.
Mai 2010: Vertreter der Komplementarmedizin reichen ein Gesuch um die erneute Aufnahme der Komplementärmedizin in den Grundversicherungskatalog ein.
7. Dez. 2010: Die ELGK empfiehlt, die fünf aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Komplementärmedizin nicht wieder in den Leistungskatalog aufzunehmen. Die parlamentarische Gruppe Kompelmentärmedizin fordert daraufhin eine Überprüfung des Entscheids durch die Geschäftsprüfungskomission des Nationalrates,
12. Jan 2011: Bundesrat Didier Burkhalter entscheidet, die fünf aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Komplementärmedizin ab 2012 für sechs Jahre wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen. (sda)