15.04.2026
Mi 11:24
Bundesrat will weiterhin «goldene Fallschirme» für seine Kader
Wenn Bundesangestellte in leitenden Positionen gehen müssen, bekommen sie teils grosszügige Abgangsentschädigungen – manche in Höhe von mehreren Hunderttausend Franken.
Eine parlamentarische Initiative will dies unterbinden. In seiner Stellungnahme sagt die Regierung nun: «Der Bundesrat lehnt das Verbot von Abgangsentschädigungen ans Topkader ab». Diese können «situativ angebracht» sein.
Dies, weil Topkader in der Verwaltung auf einer Art Schleudersitz sitzen würden. Oder wie es Verwaltungdeutsch heisst. «Gemäss Bundespersonalverordnung können Abgangsentschädigungen insbesondere für die obersten Kader im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung infolge Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit oder Wegfalls des Willens der Departementsvorsteherin oder des Departementsvorstehers zur Zusammenarbeit ausgerichtet werden.» In diesen Fällen brauche es keinen sachlichen Grund und keine weitere Begründung für die Kündigung.
Die Abgangsentschädigung sei somit als Gegenleistung für das Risiko der vereinfachten Kündigung zu betrachten. Bei freiwilligen Abgängen gebe es keine Entschädigung.
Sollte das Parlament am Verbot festhalten, «behält sich der Bundesrat daher vor, alternative Möglichkeiten zu prüfen und diese auf Verordnungsstufe zu regeln», droht er. Das Bundespersonalamt untersteht FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter.











