CS-Managerboni: Finanzdepartement zieht vors Bundesgericht

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Milliarden trotz MinusCS-Manager-Boni: Keller-Sutter ficht Entscheid an

Die angeordnete Streichung der CS-Manager-Boni war gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht rechtmässig. Jetzt zieht das Eidgenössische Finanzdepartement diesen Entscheid vor das Bundesgericht.

Darum gehts

  • Trotz Milliardenverlusten hatte die Credit Suisse im Herbst ihrer Existenz noch immer üppige Managerboni ausbezahlt.
  • Das Finanzdepartement hatte die Grossbank im Zuge der Übernahme durch die UBS angewiesen, diese Zahlungen auszulassen.
  • Diesen Entscheid hatte das Bundesverwaltungsgericht kürzlich kassiert: Ein derartiger Eingriff bedürfe einer expliziten Gesetzesgrundlage.
  • Damit ist das Departement von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter nicht einverstanden: Sie fechten den Entscheid vor dem Bundesgericht an.

Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte das Eidgenössische Finanzdepartement die strauchelnde CS angewiesen, die Boni für einen Teil des obersten Führungskaders zu kürzen und in gewissen Fällen gänzlich zu streichen.

Im Zuge der Übernahme durch die UBS hatte das Finanzdepartement unter Karin Keller-Sutter die Grossbank angewiesen, diese Zahlungen zu kürzen oder stellenweise gänzlich zu streichen. (Archivbild)
Im Zuge der Übernahme durch die UBS hatte das Finanzdepartement unter Karin Keller-Sutter die Grossbank angewiesen, diese Zahlungen zu kürzen oder stellenweise gänzlich zu streichen. (Archivbild)20min/Matthias Spicher

Rund 1000 CS-Angestellte in den obersten drei Führungsetagen wären von dieser Kürzung betroffen gewesen. Bei der Geschäftsleitung sollten die Boni gänzlich wegfallen, eine Ebene weiter unten sollten sie um die Hälfte gestrichen werden, während die zweite Stufe unter der Geschäftsleitung noch drei Viertel der Boni erhalten hätte.

CS-Manager wehren sich gegen Boni-Streichung

Dieser Entscheid wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) kassiert: Das Gericht hat eine Beschwerde von zwölf betroffenen Kadermitgliedern gutgeheissen und die Streichung oder Kürzung der variablen Vergütungen aufgehoben.

Die gekürzten Boni seien als verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zu verstehen und entsprechend durch die Eigentumsgarantie geschützt. In diesem Sinne handle es sich um einen schweren Eingriff, der eine klare und ausdrückliche gesetzliche Grundlage verlange.

Finanzdepartement zieht vors Bundesgericht

Doch dieses Urteil möchte das Finanzdepartement nicht akzeptieren: In einer Medienmitteilung verkündet das Departement von FDP-Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter, dass der Bund den Entscheid anfechten wird und den Fall vors Bundesgericht weiterzieht.

Trotz Milliardenverlusten freute sich die CS-Führungsetage über üppige Bonuszahlungen: Mehr als 30 Milliarden Franken im Zeitraum zwischen 2012 und 2022. (Symbolbild)
Trotz Milliardenverlusten freute sich die CS-Führungsetage über üppige Bonuszahlungen: Mehr als 30 Milliarden Franken im Zeitraum zwischen 2012 und 2022. (Symbolbild)20min/Marvin Ancian

«Das EFD ist der Ansicht, dass das BVGer bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt hat», so die Medienmitteilung. Namentlich habe das Gericht die «für den Gesetzgeber nicht voraussehbaren ausserordentlichen Umstände der Übernahme der Credit Suisse» nicht beachtet.

Findest du es richtig, dass das Finanzdepartement der CS-Führung die Boni streichen möchte?

Im Zeitraum zwischen 2012 und 2022 hatte die strauchelnde Credit Suisse variable Lohnauszahlungen in Höhe von 31,7 Milliarden Franken getätigt. Im gleichen Zeitraum hatte die Grossbank gemäss PUK-Bericht einen Gesamtverlust von 32,3 Milliarden Franken erwirtschaftet.

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Kaspar Andreas Schwarzenbach (kas) arbeitet seit 2024 für 20 Minuten, wo er im Ressort Politik über das politische Tagesgeschehen in Bundesbern berichtet.

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