«Monströse» Tat in Freiburg25-Jähriger erhält lebenslänglich nach Mord an Freundin (19)
Ein Mann wurde im Kanton Freiburg zu lebenslänglicher Haft verurteilt, weil er eine Kollegin aus Genf mit einem Hammer traktierte und sie danach gefesselt am Seeufer zum Sterben zurückliess. Er will in Berufung gehen.
Darum gehts
Eine junge Frau wurde im Januar 2018 tot am Ufer des Neuenburgersees gefunden.
Ein Freund aus Kindertagen soll sie dort bewusstlos geschlagen, gefesselt und geschändet haben.
Nun musste sich der mutmassliche Täter vor Gericht verantworten.
Die Richter sahen die Schuld des heute 25-Jährigen als bewiesen an.
Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Mann will in Berufung gehen.
«Monströs» nannte der Freiburger Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin die Tat, welche ein heute 25-Jähriger verübt hat. Und auch das fünfköpfige Richter-Gremium sah dies offenbar so – nach einem emotionalen Prozess verurteilte es den Mann am Mittwoch zur Höchststrafe: Wegen Mordes, Schändung, harter Pornografie und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz erhielt er lebenslange Haft. Zudem muss er der Opferfamilie 70’000 Franken wegen seiner Tat bezahlen, wie die «Freiburger Nachrichten» berichten.
Gerichtspräsidentin Sonia Bulliard Grosset betitelte den Angeklagten als skrupellos und sprach von grosser Grausamkeit, Gefühlskälte, Kaltblütigkeit, Egoismus und einem schaurigen und abscheulichen Ablauf der Tat. Diese ist auf November 2017 zurückzuführen. Der damals 21-Jährige soll seine Sandkasten-Freundin nach Freiburg gelockt haben – dort wartete er mit tödlichen Absichten, Hammer und Kabelbindern auf die damals 19-jährige Frau. Am Ufer des Neuenburgersees soll der Mann seinem Opfer den Hammer über den Kopf gezogen und sie mit den Kabelbindern gefesselt haben.
Erst im Januar 2018 wurde die Leiche der jungen Frau gefunden – Hose, Unterhose und BH waren entfernt worden. Wegen der starken Verwesung war es den Gerichtsmedizinern nicht möglich zu eruieren, ob die Frau wegen des Hammerschlags gestorben, ertrunken oder in der kalten Nacht erfroren war.
Keine Reue, kein Ekel
Vor Gericht bestreitet der Mann, dass er die Frau sexuell missbraucht hatte – das Richtergremium glaubte ihm dies jedoch nicht. Allgemein hatte Bulliard Grosset Zweifel an den Aussagen des mutmasslichen Täters: «Ihre widersprüchlichen Aussagen nehmen Ihnen Ihre Glaubwürdigkeit.» Für sie bestand kein Zweifel, dass er sich sexuell an der bewusstlosen Frau vergangen hatte und er sie danach zum Sterben habe liegen gelassen – das alles, weil er in die Frau verliebt gewesen sei und sie ihn zurückgewiesen hatte. «Sie haben sie unter grauenhaften Bedingungen sterben lassen.» Kein einziges Mal habe er Reue oder Ekel gegenüber seiner Tat gezeigt.
Gemäss dem Anwalt des Mannes wird das Urteil weitergezogen, die Partei ist mit der Höhe der Strafe und dem Schuldspruch wegen Schändung nicht einverstanden.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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