Museum Fondation BeyelerAls er sich mit dem System vertraut machte, flog die Chefin auf
Während elf Jahren soll sich die Kassenchefin der Fondation Beyeler mit Museumstickets knapp eine Million Franken in die eigene Tasche gesteckt haben. Vor Gericht hüllt sie sich in Schweigen.
Darum gehts
Fast eine Million Franken soll die Kassenchefin der Fondation Beyeler gestohlen haben.
Während elf Jahren soll sie mit verschiedenen Tricks das Geld von Eintrittstickets unbemerkt in die eigene Tasche gesteckt haben.
Mit dem Geld gönnte sich die 54-Jährige Luxusreisen und teure Kleidung.
Einer ihrer Mitarbeiter entlarvte sie schliesslich im Jahr 2019.
Marbella, Ibiza, Nizza, Hamburg, Kitzbühel. Rund 2300 Franken monatlich gab die ehemalige Kassiererin der Fondation Beyeler für europaweite Luxusreisen aus. Auch Einkäufe in teuren Modegeschäften gönnte sich die 54-Jährige regelmässig. So gab sie allein in der Luxusboutique Podium in Basel innerhalb eines Jahres 14’000 Franken für Kleidung aus.
Vor dem Basler Strafgericht erschien die Frau am Mittwoch in schlichter Kleidung. Ihr werden gewerbsmässiger Diebstahl, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Geldwäscherei vorgeworfen. Die heute 54-Jährige soll als Leiterin des Kassenteams die Fondation Beyeler in Riehen während elf Jahren um mindestens 986’126 Franken gebracht haben. Angestellt war sie aber nicht beim Museum, sondern bei der ISS Facility Service AG.
54-Jährige sagt nichts zu den Vorwürfen
Wie die Angestellte sich die Luxus-Reisen und Designer-Kleidung mit einem Netto-Monatslohn von etwas mehr als 3500 Franken leisten könnte, wollte die Gerichtspräsidentin Marcia Stucki mehrfach wissen. «Zum Geld kann ich nichts sagen», antwortete die Angeklagte. Überhaupt machte sie ausführlich von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Für die Staatsanwaltschaft scheint klar zu sein, woher das Geld für das Luxusleben der Kassiererin kommt: Aus der Eintrittskasse des weltbekannten Museums Fondation Beyeler.
Geldgier als Motiv
Mit verschiedenen Tricks soll es die Beschuldigte geschafft haben, unbemerkt Eintrittserlöse einzusacken. Zum Teil verkaufte sie Eintrittskarten, ohne diese über die Kasse zu buchen. Dazu verwendete die Angeklagte zum einen Notfalltickets, zum anderen reguläre Eintrittskarten, die schon vorab gedruckt wurden. Hierfür solle sie regelmässig Druckerprobleme inszeniert haben. Auch verkaufte sie Eintritte doppelt. Dies alles jeweils nur gegen Barzahlung.
Die Staatsanwaltschaft konnte ausserdem unzählige Bareinzahlungen auf ihr UBS-Konto nachweisen. «Sie wurde immer gieriger», stellte Staatsanwalt Karl Aschmann in seinem Plädoyer fest. Bis einer ihrer Mitarbeiter ihr auf die Schliche kam.
Mitarbeiter entlarvt seine Chefin
Während der Picasso-Ausstellung im Jahr 2019 habe er das Kassensystem besser lernen wollen, erzählte dieser. Dabei habe er bemerkt, dass mehrere Tickets unter seinem Namen storniert wurden. Da das System erforderte, dass die Mitarbeitenden von Hand einen Grund für die Stornierung aufschreiben, habe er die Handschrift seiner Chefin erkannt. «Ich hatte richtig Angst, als ich das realisiert habe. Ich dachte, das könnte auf mich zurückfallen», sagte er vor Gericht aus.
Nachdem der Beschuldigten gekündigt wurde, kam es zu deutlich weniger Ticketstornierungen und auch die angegebenen Druckerprobleme hörten auf. Ab diesem Zeitpunkt endeten laut der Staatsanwaltschaft auch die Bargeld-Einzahlungen auf das UBS-Konto der Angeklagten.
Beschuldigter drohen bis zu 3,5 Jahre Haft
Die Bargeldzahlungen seien aber kein Beweis für ein Delikt, argumentiert ihr Verteidiger Alex Ertl. Das Geld könnte auch von einem anonymen Gönner stammen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt. Zähle man nur die Stornierungen zusammen, die die anderen Mitarbeitenden nicht als die ihren erkannten, läge man bei einer Summe von nur 5320 Franken, die aus der Kasse entnommen wurden.
Der Beschuldigten, die heute als Reinigungskraft arbeitet, drohen nun dreieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe von 4800 Franken. Die Fondation Beyeler fordert als Privatklägerin von der 54-Jährigen den Deliktsbetrag als Schadenersatz zuzüglich Zinsen zurück. Das Gericht eröffnet das Urteil voraussichtlich am Freitag. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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