Aufruf zu Hass: Staatsanwaltschaft will Ex-SVP-Nationalrat Claudio Zanetti anklagen

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Aufruf zu HassStaatsanwaltschaft will Ex-SVP-Nationalrat Claudio Zanetti anklagen

Der Politiker muss sich wegen eines Reposts auf X vor Gericht verantworten. Er teilte einen Post on Arye Sharuz Shalicar, dem Sprecher der israelischen Armee.

Claudio Zanetti weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, dass sein X-Profil ausdrücklich darauf hinweist, dass Retweets nicht automatisch Zustimmung bedeuten.
Zanetti teilte einen X-Beitrag Arye Sharuz Shalicar weiter. Der Sprecher der israelischen Armee schrieb: «Nie wieder ist jetzt! Komme, was wolle.» Zum Text beigefügt ist eine Zeichnung einer Faust in den Farben Israels. Diese zerschlägt ein Hakenkreuz in Palästina-Farben.
Geht es um Slogans gegen Israel, zeigt sich die Schweizer Justiz duldsamer. So sei etwa die an Palästina-Demos oft angewandte Parole «From the river to the sea» laut den Staatsanwaltschaften Bern, Basel und Zürich nicht strafbar.
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Claudio Zanetti weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, dass sein X-Profil ausdrücklich darauf hinweist, dass Retweets nicht automatisch Zustimmung bedeuten.

SVP Schweiz

Darum gehts

  • Claudio Zanetti, ehemaliger SVP-Nationalrat, steht vor einer Anklage wegen Hassaufrufs.

  • Grund ist ein Repost auf X, der eine Zeichnung zeigt, die ein Hakenkreuz zerschlägt.

  • Er betont, dass er Gewalt ablehnt und Retweets nicht seine Zustimmung ausdrücken.

Der ehemalige SVP-Nationalrat Claudio Zanetti sieht sich mit einer Klage der Zürcher Staatsanwaltschaft konfrontiert, wie der «Blick» berichtet. Diese wirft dem 57-Jährigen Diskriminierung und Aufruf zu Hass vor. Grund dafür: Zanetti teilte einen X-Beitrag von Arye Sharuz Shalicar weiter. Der Sprecher der israelischen Armee schrieb: «Nie wieder ist jetzt! Komme, was wolle.» Zum Text beigefügt ist eine Zeichnung einer Faust in den Farben Israels. Diese zerschlägt ein Hakenkreuz in Palästina-Farben.

«Ich bin ein friedliebender Mensch»

Claudio Zanetti, selbst Jurist, verteidigt sich in einer ausführlichen Stellungnahme an die Behörden. Diese liegt dem «Blick» vor. Er weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, dass sein X-Profil ausdrücklich darauf hinweist, dass Retweets nicht automatisch Zustimmung bedeuten. Weiter: «Ich bin ein friedliebender Mensch und verabscheue Gewalt.»

Es sei unsinnig, die Zerschlagung eines Hakenkreuzes als Aufruf zu Hass zu interpretieren. Zudem liege es auf der Hand, dass die Zeichnung im Kontext des Hamas-Terrorangriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 mit über 1000 Toten zu verstehen sei. «Ich habe nicht die Absicht, die palästinensische Zivilbevölkerung zu vernichten.»

«From the river to the sea» nicht strafbar

Geht es um Slogans gegen Israel, zeigt sich die Schweizer Justiz duldsamer. So sei etwa die an Palästina-Demos oft angewandte Parole «From the river to the sea» laut den Staatsanwaltschaften Bern, Basel und Zürich nicht strafbar.

Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) prägte diese Formulierung in den 1960er-Jahren, um die Forderung nach einem palästinensischen Staat vom Jordan bis zum Mittelmeer auszudrücken. Da dieses Gebiet das heutige Israel einschliesst, wird der Slogan oft als Aufruf zur Auslöschung Israels interpretiert.

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