Hakenkreuz und Co.Nazi-Symbole: Bundesrat Jans informiert über neues Verbot
Der Bundesrat schickt den Entwurf für ein Verbot nationalsozialistischer Symbole in die Vernehmlassung. SP-Justizminister Beat Jans hat Medien und Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz über den Entwurf informiert.
Darum gehts
Im Frühjahr 2024 hatte das Parlament ein Verbot nationalsozialistischer Symbole gefordert.
Jetzt schickt der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.
Wer nationalsozialistische Symbole öffentlich verwendet, soll mit einer Ordnungsbusse in Höhe von 200 Franken bestraft werden.
Das Gesetz soll für offensichtlich nationalsozialistische Gegenstände, Gesten und Grussformen gelten – und für abgewandelte Formen.
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Zusammenfassung: Bundesrat schickt Nazi-Symbol-Verbot in die Vernehmlassung
Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2024 entschieden, dass nationalsozialistische Symbole in der Schweiz – Hakenkreuze, SS-Runen und Konsortien – künftig verboten werden sollen.
Heute hat der Bundesrat die entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. «Rassismus und Antisemitismus dürfen wir nie tolerieren in unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft», erklärt SP-Justizminister Beat Jans.

Mit dem Verbot für Nazi-Symbole werde eine Gesetzeslücke geschlossen, sagt Justizminister Beat Jans.
20min/Stefan LanzEs sei eine traurige Realität, dass Antisemitismus wieder weit verbreitet sei. Deshalb habe sich der Bundesrat für ein zweistufiges Vorgehen entschieden: In einem ersten Schritt sollen nationalsozialistische Symbole verboten werden, in einem zweiten Schritt sollen weitere Symbole folgen.
Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse von 200 Franken bezahlen. Gemäss Jans würden ausgesprochene Bussen nicht vermerkt und es sei auch keine Erhöhung der Bussen für Wiederholungstäter vorgesehen.

«Fussball-Trikots mit der Nummer 18 oder Handball-Trikots mit der Nummer 88 werden selbstverständlich nicht verboten», erklärt Jans. (Symbolbild)
dpa/Uwe Anspach«Das reine Zurschaustellen solcher Symbole ist gemäss geltendem Recht nicht verboten.» Diese Lücke solle mit dem neuen Gesetz geschlossen werden, erklärt Jans. Eine Ausnahme sei die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik für künstlerische, journalistische, schulische oder wissenschaftliche Zwecke. Auch Sport-Trikots mit der Nummer 18 oder 88 werden laut Jans nicht verboten.
«Ein Verbot alleine wird aber nicht reichen», betont Jans. Es sei wichtig, über diese «dunkle, menschenverachtende Zeit und Ideologie» aufzuklären.
Zufrieden zeigten sich die SP, aber auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG). Der «grosse Schritt» werde «mit Genugtuung zur Kenntnis» genommen, schreit der SIG. Auch die geplanten Verbote von weiteren Symbolen unterstütze man.
«Fussball-Trikots mit der Nummer 18 werden nicht verboten»
Nach einer Journalistenfrage führt Jans aus, wie das Verbot im Einzelfall bei abgewandelten Formen der Symbole zum Einsatz kommen solle: «Fussball-Trikots mit der Nummer 18 oder Handball-Trikots mit der Nummer 88 werden selbstverständlich nicht verboten.»
Im Einzelfall müssten die Umstände einer Verwendung detailliert betrachtet werden.
Keine höheren Bussen für Wiederholungstäter
Gemäss Jans würden ausgesprochene Bussen nicht vermerkt und es sei auch keine Erhöhung der Bussen für Wiederholungstäter vorgesehen.
Nationalsozialistische Gegenstände (beispielsweise Flaggen oder SS-Abzeichen) würden aber bei einem Verstoss von den Behörden eingezogen.
Als Grund für das zweistufige Verfahren nennt Jans insbesondere die Möglichkeit der schnellen Inkraftsetzung.
«Ein Verbot alleine wird nicht reichen»
«Das Verbot soll auch unsere Werte schützen», erklärt Jans. «Ein Verbot alleine wird aber nicht reichen.» Entsprechend sei es wichtig, über diese «dunkle, menschenverachtende Zeit und Ideologie» aufzuklären, Toleranz zu fördern und Extremismus zu bekämpfen. Das Verbot stelle hier lediglich einen weiteren Baustein dar.
Ausnahmen für Lehrer, Künstler und Ähnliches
Natürlich müsse ein solches Gesetz auch Ausnahmen vorsehen, so Jans. So seien religiöse Symbole nicht eingeschlossen. Gleiches gelte für die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik für künstlerische, journalistische, schulische oder wissenschaftliche Zwecke.
Schliessen einer Gesetzeslücke
«Das reine Zurschaustellen solcher Symbole ist gemäss geltendem Recht nicht verboten.» Diese Lücke solle mit dem neuen Gesetz geschlossen werden, erklärt Jans.
Wer dagegen verstösst, soll eine Ordnungsbusse in Höhe von 200 Franken bezahlen.
«Antisemitismus ist wieder weit verbreitet»
«Es ist eine traurige Realität: Antisemitismus ist wieder weit verbreitet», bedauert Jans. Insbesondere seit dem 7. Oktober hätten entsprechende Taten im ganzen Westen einen massiven und besorgniserregenden Zuwachs erlebt.
Deshalb habe sich der Bundesrat für ein zweistufiges Vorgehen entschieden: In einem ersten Schritt sollen nationalsozialistische Symbole verboten werden, in einem zweiten Schritt sollen weitere Symbole folgen.
Die Medienkonferenz beginnt
«Rassismus und Antisemitismus dürfen wir nie tolerieren in unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft», erklärt SP-Justizminister Beat Jans vor den Medien in Bern.
Dies sei nicht nur die Überzeugung des Bundesrates, sondern auch ein breiter gesellschaftlicher Konsens.
Deshalb sollten beispielsweise Hitlergruss oder SS-Runen ganz aus der Öffentlichkeit verschwinden, so Jans.
Nazi-Symbole: Bundesrat schickt Verbot in die Vernehmlassung
Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2024 entschieden, dass nationalsozialistische Symbole in der Schweiz – Hakenkreuze, SS-Runen und Konsortien – künftig verboten werden sollen.
Heute hat der Bundesrat die entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse von 200 Franken bezahlen.
Nach geltendem Recht ist es nicht verboten, solche Symbole zu zeigen, wenn die damit verbundene Ideologie nicht aktiv propagiert wird. Diese Gesetzeslücke sei stossend, finden Parlamentsmehrheit und Bundesrat.
Offensichtliche Symbole und abgewandelte Formen
Das neue Gesetz soll für Gesten, Grussformen, Parolen, Zeichen und Fahnen gelten. Aber auch abgewandelte Formen wie Buchstaben- oder Zahlen-Codes (beispielsweise ‹18› oder ‹88›) sollen verboten werden: Wer künftig also an einer Kundgebung den Hitlergruss zur Schau stellt, soll eine Ordnungsbusse zahlen müssen.
Für schulische, wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Zwecke soll eine Ausnahme gelten. Religiöse Symbole, die nationalsozialistischen Zeichen ähnlich sind (beispielsweise hinduistische Swastikas), sollen nicht betroffen sein.
Ein Verbot von weiteren extremistischen, rassendiskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen.
Im Parlament umstritten
Im Rahmen der Nationalratsdebatte hatte die damalige Mitte-Nationalrätin Marianne Binder-Keller Widersprüche in der aktuellen Gesetzgebung angeprangert: «Wir können einen Sonnenschirm mit Tabakwerbung aus den Blicken von Kindern verbannen. Gleichzeitig ist es jedoch erlaubt, in den gleichen Schirmständer eine Nazifahne zu stecken – das ist absurd.»
Im Parlament wurde der Vorstoss aus den Reihen der SVP und FDP teilweise bekämpft. Einige bemängelten beispielsweise, dass es sich bei diesem Verbot im wahrsten Sinne um Symbolpolitik handle.