Autobahn A1Mit 1,5 Promille: Geisterfahrer entkommt knapp Crash mit Car
Auf der Autobahn A1 kam es im Dezember wegen eines Geisterfahrers beinahe zu mehreren Unfällen. Der damals betrunkene Lenker wurde nun per Strafbefehl verurteilt.
Darum gehts
Im Dezember 2024 fuhr ein damals 31-jähriger Lenker als Geisterfahrer von Goldach nach St. Gallen.
Der Mann war betrunken unterwegs. Der Alkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille.
Mehrere Fahrzeuge, darunter ein Reisecar, konnten dem entgegenkommenden BMW nur knapp ausweichen.
Die Polizei stoppte den Geisterfahrer damals mit einem künstlichen Stau.
Der Fahrer wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Strafe und Busse verurteilt.
Mit 1,5 Promille Alkohol intus fuhr am 10. Dezember um 3.18 Uhr der damals 31-Jährige über die Autobahneinfahrt Rorschach/Goldach in falscher Richtung auf die Autobahn Richtung St. Gallen. Als Geisterfahrer kam er eine Minute später auf der dreispurigen Autobahn dem Auto einer Frau entgegen. Diese hupte und machte mit dem Abblendlicht auf sich aufmerksam - vergeblich. Der Mann fuhr weiter auf sie zu, sodass die Frau ihr Auto auf den Pannenstreifen lenken musste. Dort hielt sie an und alarmierte die Polizei.
Gefährliche Situationen im Tunnel
In der Zwischenzeit fuhr der Geisterfahrer durch den Stephanshorntunnel, wo ihm zwei Autos und ein Lieferwagen entgegenkamen. Alle konnten noch rechtzeitig auf den Pannenstreifen ausweichen. Im Rosenbergtunnel musste ein weisser Lieferwagen bis zum Stillstand abbremsen, als ihm der BMW entgegenkam, dahinter folgte ein Reisecar mit Anhänger. Weil der weisse Lieferwagen auf der Normalspur stand, wechselte der Car auf die Überholspur. Gleichzeitig kam dem Car der BMW entgegen. «In letzter Sekunde konnte der Reisecar wieder auf die Normalspur wechseln, um eine Frontalkollision zu verhindern», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
«Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass niemand zu Schaden oder es zu keinem Unfall gekommen ist.»
Polizei stoppt Lenker mit künstlichem Stau
Den Geisterfahrer schienen alle diese Beinahe-Unfälle nicht zu irritieren. Der BMW-Lenker fuhr sein Auto weitere vier Kilometer auf der A1 Richtung Zürich. Doch dann war Schluss: Die Polizei hatte in der Zwischenzeit einen künstlichen Stau provoziert und konnte daraufhin den Geisterfahrer stoppen. «Um Autofahrer nicht zu gefährden, versuchten wir, möglichst viele Autos aufzuhalten. So kam es schliesslich zu einem Stau hinter einem Streifenwagen», sagte damals Florian Schneider, Sprecher der St. Galler Kantonspolizei zu 20 Minuten. Via Leuchtmatrix seien die Verkehrsteilnehmer aufgefordert worden, nicht zu überholen. «Ein Polizeiauto konnte darauf mit Blaulicht und Sirene auf der freien Autobahn dem Geisterfahrer entgegenfahren.»
«Du Möchtegern-Polizist»
Der Ärger mit dem Lenker war noch nicht zu Ende. Der Mann beleidigte und bedrohte daraufhin einen Polizisten. «Halt deine Fresse, du Möchtegern-Polizist, du Pisser» und weiteres, nicht zitierbares, sagte er zum Polizisten und drohte, er finde heraus, wo der Beamte wohnen würde und ihn dann «kaputt zu machen».
Ist dir auch schon einmal ein Geisterfahrer begegnet?
Die Geisterfahrt in betrunkenem Zustand hat nun rechtliche Konsequenzen. Der Mann wird unter anderem wegen folgender Straftatbestände verurteilt:
Grobe Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes (Geisterfahrer)
Fahren in nicht fahrfähigem Zustand (qualifizierte Alkoholkonzentration)
Beschimpfung
Drohung
Er wird mit einer Busse von 1500 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken (7200 Franken) verurteilt. Diese Strafe muss er nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren straffällig werden sollte. Neben der Busse muss der BMW-Fahrer auch Gebühren und Auslagen von 3374 Franken bezahlen. Insgesamt muss er also fast 5000 Franken zuhanden der Staatskasse überweisen. Der Fahrausweis wurde dem Mann nach der Geisterfahrt an Ort und Stelle abgenommen.
Gegen den Strafbefehl kann Einsprache erhoben werden.
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