Bannwald-Überfall: Nicht-schuldfähiger Täter erhält Therapie

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Richteramt Olten-GösgenVergewaltigung im Wald: Täter muss in Therapie

Ein Mann verletzte und vergewaltigte 2020 eine Jugendliche im Solothurner Bannwald. Nun wurde wegen Schuldunfähigkeit eine Therapie angeordnet.

Dieser Mann überfiel 2020 eine 14-jährige Joggerin, verletzte sie schwer und vergewaltigte sie.
Laut seinem Anwalt Simon Bloch empfinde er Reue für die Taten.
Er wurde nun im Richteramt Olten-Gösgen als schuldunfähig eingestuft.
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Dieser Mann überfiel 2020 eine 14-jährige Joggerin, verletzte sie schwer und vergewaltigte sie.

Screenshot Tele M1

Darum gehts

  • Im November 2020 überfiel ein Mann eine minderjährige Joggerin im Bannwald in Solothurn.

  • Das Richteramt Olten-Gösgen stufte den heute 40-jährigen Täter als schuldunfähig ein.

  • Es wurde eine stationäre Massnahme angeordnet.

Im November 2020 kam es im Bannwald in Solothurn zu einer brutalen Tat: Ein Mann griff eine 14-jährige Joggerin an, verletzte sie schwer mit einem japanischen Kampfmesser und vergewaltigte sie. Nun wurde der heute 40-jährige Täter am Amtsgericht Olten verurteilt, jedoch als schuldunfähig eingestuft. Darüber hat «Tele M1» berichtet.

Das Gericht stufte den Mann als nicht zurechnungsfähig ein, da er seit über 20 Jahren an einer Art Schizophrenie mit psychotischen Störungen leidet und Stimmen hört. Ihm wurden versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung vorgeworfen, jedoch bleibt er wegen seiner Erkrankung straffrei. Stattdessen erhält er eine stationäre Therapie, die fünf Jahre dauert und bei Bedarf verlängert werden kann.

Beschuldigter zeige Reue

Der Verteidiger des Mannes, Simon Bloch, sieht das Urteil positiv, wie er gegenüber «Tele M1» sagt. Seit der Untersuchungshaft habe sich sein Mandant stark verändert und zeige Reue für seine Tat, auch wenn er dafür keine Schuld trage. Der Beschuldigte wolle die Therapie beenden und sicherstellen, dass so etwas nie wieder geschehen kann.

Auch die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Mann bei den Sexualstraftaten «nicht bei sich war». Laut Staatsanwalt soll der Beschuldigte trotzdem erst dann freikommen, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Oltner Bannwald kam es am 29. November 2020 zu einem Gewaltdelikt.
Beim Opfer handelt es sich um ein damals 14-jähriges Mädchen.
«Es wurde mit einem Messer attackiert und lag dann schwer verletzt im Spital», so ein Leser.
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Im Oltner Bannwald kam es am 29. November 2020 zu einem Gewaltdelikt.

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Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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