MietbeiträgeIn Basel sollen auch Kinderlose finanziell unterstützt werden
Mitte Januar beschliesst die Basler Regierung, ob auch Haushalte ohne Kinder vom Kanton Geld erhalten.
Darum gehts
In seiner letzten Sitzung der aktuellen Legislatur beschliesst der Basler Grosse Rat über Mietbeiträge für kinderlose Haushalte.
Bisher unterstützte der Kanton lediglich einkommensschwache Familien mit mindestens einem Kind mit Mietbeiträgen. Haushalte ohne Kinder sind jedoch öfter von Armut betroffen.
Ziel der Totalrevision des Mietbeitragsgesetzes ist, mehr Personen aus der Sozialhilfe abzulösen.
Im Kanton Basel-Stadt sollen in Zukunft auch kinderlose Haushalte durch Mietbeiträge unterstützt werden. Darüber beschliesst der Grosse Rat in der letzten Sitzung der aktuellen Legislatur, die auf den 15. beziehungsweise 22. Januar angesetzt ist.
Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) begrüsst diese vorgeschlagene Totalrevision des Mietbeitragsgesetzes, geht aber noch einen Schritt weiter und beantragt weitere Anpassungen, die mit noch mehr Kosten verbunden wären. Ein grundlegendes Ziel der Erweiterung der Mietbeiträge ist es, möglichst viele Personen von der Sozialhilfe zu lösen.
Ende 2023 wurden 2200 Haushalte mit Familienmietzinsbeiträgen unterstützt. Mit der Regierungsvariante würden 1700 Haushalte zusätzlich unterstützt, mit der GSK-Variante wären es 3250 zusätzliche Haushalte.
Regierung: Gelder für Kinderlose mit 100-Prozent-Pensum
Bisher beschränken sich die Mietbeiträge auf einkommensschwache Familien, dazu zählen auch Einelternfamilien mit mindestens einem Kind. Wie der Kanton Basel-Stadt in einer Medienmitteilung kommuniziert, möchte der Regierungsrat nun die Mietbeiträge auch für kinderlose Haushalte einführen, da diese öfter von Armut betroffen sind als Haushalte mit Kindern.
Die erweiterten Mietbeiträge sollen in dieser Vorschlagsvariante wie die bisherigen vom Einkommen, vom Mietzins und von der Wohnungsgrösse abhängig sein und all jenen zustehen, die Vollzeit arbeiten. Die Anspruchsberechtigung soll mit 25 Jahren beginnen und bis zum ordentlichen Rentenalter andauern.
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GSK: Mietbeiträge schon für 18-Jährige
Die GSK schlägt derweil eine eigene Variante der Totalrevision vor, die den Zugang zu Mietbeiträgen noch stärker öffnen soll. So beantragt die Kommission, die Wartezeit auf die Leistung auf zwei statt wie bisher fünf Jahre zu senken.
Auch möchte die GSK die volle Erwerbstätigkeit als Anspruchskriterium streichen und stattdessen die Mietbeiträge auf der Basis eines hypothetischen Einkommens berechnen. Schliesslich beantragt die GSK, Mietbeiträge bereits ab 18 Jahren zu ermöglichen.
Die Ausgaben für Mietbeiträge beliefen sich 2023 auf 12,8 Millionen Franken. Gemäss Regierungsvariante kämen Mehrkosten von jährlich 4,6 Millionen Franken dazu, gemäss GSK-Mehrheit wären es 8,1 Millionen Franken. Dazu kämen höhere Verwaltungskosten. Diesen Mehrausgaben stehen Einsparungen bei der Sozialhilfe gegenüber.
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