Stimmen im Kopf, Mord, Psychiatrie: Die erschütternde Chronik von R.M.

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BaselStimmen im Kopf, Mord, Psychiatrie: Die erschütternde Chronik von R.M.

Am Basler Nasenweg tötete der 32-jährige R.M. mutmasslich eine Frau. Der Mann beging bereits 2014 einen Doppelmord an der gleichen Strasse.

R.M. (32) wurde bereits 2010 eine Schizophrenie attestiert. 2014 tötete er in einem schizophrenen Schub zwei Frauen.
Ihm wurde der Prozess gemacht: Das Basler Strafgericht ordnete eine stationäre Behandlung für ihn an.
Doch 2024 begeht M., der sich immer noch in stationärer Behandlung befindet und gerade Freigang hat, mutmasslich erneut einen Mord.
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R.M. (32) wurde bereits 2010 eine Schizophrenie attestiert. 2014 tötete er in einem schizophrenen Schub zwei Frauen.

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Darum gehts

  • Der 32-jährige R.M. tötete am Donnerstag mutmasslich eine Frau am Basler Nasenweg.

  • M., der mit Schizophrenie diagnostiziert ist, befand sich in einer stationären Massnahme und hatte zum mutmasslichen Tatzeitpunkt gerade Freigang.

  • Am Nasenweg erstach er bereits 2014 zwei Frauen.

Der Fall erschüttert Basel und die ganze Schweiz: Die Polizei findet am Donnerstagnachmittag nach einem Hinweis aus der Bevölkerung im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses eine leblose weibliche Person. Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ermittelt einen Tatverdächtigen und ordnet eine Öffentlichkeitsfahndung an, am Freitag wird der gesuchte R.M.* verhaftet.

Bald kommt ans Licht, dass es eine Vorgeschichte gibt: Der mutmassliche Täter tötete zuvor bereits zwei Frauen. Aufgrund eines forensisch-psychiatrischer Gutachtens wurde M. damals wegen einer paranoiden Schizophrenie als gänzlich schuldunfähig eingestuft. Wie konnte es dazu kommen, dass der Mann erneut straffällig wurde? Hier die Chronologie dessen, was wir über ihn wissen.

2008

2008 beginnt M., Marihuana zu konsumieren, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit Bezugnahme auf die Anklageschrift von 2014 berichtet. Seine späteren psychischen Probleme stehen womöglich im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum. M. hat später Schwierigkeiten an der Schule sowie beim Einstieg ins Berufsleben.

2010

Im Januar 2010 klären Ärzte M. auf psychische Krankheiten ab. Bereits mehrere Jahre lang hatte er zu diesem Zeitpunkt Anzeichen einer Psychose gezeigt. M. wird mit einer Schizophrenie diagnostiziert. Seine Mutter, bei der er seit der Trennung der Eltern aufgewachsen ist, und M. selbst lehnen eine stationäre Behandlung jedoch ab.

M.s Zustand verschlimmerte sich dann zusehends, er verliert jegliche Tagesstruktur und zieht sich zu Hause zurück. Er hört Stimmen und irrt durch das Quartier. Als die Mutter ihm zu einem Psychiatrieaufenthalt rät, kommt es zum Streit und M. zieht zu seinem Vater.

2014

M. ist mittlerweile 22 Jahre alt und fällt bereits einige Tage vor seiner Tat auf: Bei einem Treffen mit seinen Eltern rastet er aus. Die Mutter ruft einen Notfallpsychiater, doch dieser sieht von einer Zwangseinweisung ab, da M. verspricht, sich bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken zu melden. Gemäss Anklageschrift tat er dies jedoch nie.

Am 3. November 2014 kommt es dann zu den ersten Bluttaten von M.: Er attackiert zunächst ohne Vorwarnung eine 46-Jährige an ihrer Wohnungstür am Nasenweg und tötet sie mit zahlreichen Messerstichen. Er wäscht sich nach der Tat und versteckt sich in einer Nachbarliegenschaft.

Bereits im November 2014 schlug M. am Basler Nasenweg zu und tötete zwei Frauen.

Bereits im November 2014 schlug M. am Basler Nasenweg zu und tötete zwei Frauen.

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An der Wildensteinerstrasse trifft er auf einen 87-Jährigen in einer Waschküche, greift auch diesen mit einem Messer an. Eine 76-jährige Nachbarin kommt hinzu und versucht zu helfen. In der Folge überlebt der Mann, doch die Frau, auf die sich M. nun konzentrierte, erliegt ihren schweren Verletzungen. M. flüchtet in die Wohnung seiner Mutter, wo er verhaftet wird.

2015

Im September 2015 wird M. der Prozess gemacht und das Basler Strafgericht ordnet eine stationäre Behandlung für ihn an, wie der «Blick» mit Bezugnahme auf die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete. Das Gericht befand, dass der mittlerweile 23-Jährige in einem akuten psychotischen Schub gehandelt hatte und stufte ihn deshalb als völlig schuldunfähig ein. Trotzdem stellte es fest, dass er wegen der grossen Brutalität seiner Taten den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllte.

Die Massnahme der stationären Behandlung wurde zunächst auf fünf Jahre angesetzt mit der Option auf eine Verlängerung, wenn die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung noch nicht erfüllt sein sollen.

2024

M. befindet sich noch immer in einer stationären Massnahme in der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. Er hat am 8. August zwischen 13 und 17 Uhr gerade Freigang, wie die «Basler Zeitung» berichtet, als er mutmasslich eine 75-jährige Frau in einem Mehrfamilienhaus im Nasenweg tötet. Es handelt sich dabei um dasselbe Haus, in dem er bereits 2014 tötete. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung findet und verhaftet die Polizei M.

Nicht erster unbegleiteter Freigang

Der mutmassliche Täter war nicht im ersten unbegleiteten Freigang. «Verhängt ein Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme, wird der Täter in der Regel in einer geschlossenen Einrichtung behandelt, solange die Gefahr besteht, dass er flieht oder weitere Straftaten begeht», teilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt auf Anfrage von 20 Minuten mit.

Der Täter werde von der behandelnden Ärzteschaft regelmässig medizinisch auf seinen aktuellen Zustand untersucht. «Auf der Basis von forensisch-psychiatrischen Gutachten, Therapieberichten und allfälligen KoFako-Beurteilungen, die den Fortschritt über einen ausreichenden Beobachtungszeitraum festhalten, können Massnahmenlockerungen erfolgen», so das Departement weiter.

Das reiche von begleiteten Ausgängen auf dem Klinikareal bis hin zu zeitlich befristeten unbegleiteten Ausgängen ausserhalb des Klinikareals. Befinde sich eine Person mit einer angeordneten Massnahmen und mit einem schweren Anlassdelikt im unbegleiteten Ausgang, habe zuvor ein medizinisches Gutachten von der behandelnden Ärzteschaft das entsprechende Gefahrenpotenzial beurteilt.

*Name der Redaktion bekannt

Hast du oder hat jemand, den du kennst, eine psychische Erkrankung?

Hier findest du Hilfe:

Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858

Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen

Verein Postpartale Depression, Tel. 044 720 25 55

Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen

Stand by you Schweiz, Helpline für Angehörige, Tel. 0800 840 400

Psyfinder, qualifizierte Fachpersonen in deiner Nähe

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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