Basler StrafgerichtMutter verblutet nach Geburt – beide Ärzte weisen Schuld von sich
Eine Mutter stirbt bei der Geburt im Basler Bethesda-Spital, ihre Tochter überlebt mit schweren Behinderungen. Der zwölftägige Prozess hat am Mittwoch begonnen.
Darum gehts
2014 verstarb eine Mutter nach der Geburt, ihr Baby trug schwere Hirnschäden davon.
Vor dem Basler Strafgericht müssen sich deswegen jetzt vier Personen verantworten.
Ihnen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Im März 2014 verstarb eine Mutter kurz nach der Geburt ihres siebten Kindes im Bethesda-Spital in Basel. Die Ärzte kümmerten sich kurz nach der Entbindung zunächst um das Baby, das sich aufgrund von Sauerstoffmangel in einer lebensbedrohlichen Lage befand. Das Neugeborene konnte zwar wiederbelebt werden, trug jedoch schwere Gehirnschäden davon, wie die «Basler Zeitung» schreibt.
Derweil wurde die Mutter, die schon während der Geburt über Schwächegefühle und Todesangst geklagt hatte, allmählich lethargisch. Die Frau hatte während der Zangengeburt einen Riss in der Gebärmutter erlitten und war im Begriff, zu verbluten. Ihre Haut fing an, sich zu verfärben, und nach einer Ultraschalluntersuchung wurde sie ins Unispital verlegt. Die Notoperation kam für die Mutter jedoch zu spät.
Grundlegende Sorgfaltspflichten missachtet?
Nun haben sich der damalige verantwortliche Geburtshelfer, ein Belegarzt des Bethesda-Spitals, der damalige Anästhesist des Bethesda und eine Hebamme vor dem Basler Strafgericht zu verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung. Gemäss Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten nicht nur grundlegende Sorgfaltspflichten grob missachtet, sondern auch ein Medikament unangemessen verabreicht und sowohl Mutter als auch Baby unzureichend untersucht und überwacht.
Am Mittwoch startete jetzt der komplizierte Prozess, der auf gesamthaft zwölf Tage angesetzt ist, mit der Vernehmung der Beschuldigten. Alle drei Verteidiger kritisierten die Arbeit der Staatsanwaltschaft und reichten diverse Beweisanträge ein, die grösstenteils abgelehnt wurden. Beispielsweise steht in der Kritik, dass der Anästhesist erst drei Jahre nach dem Vorfall darüber informiert wurde, dass er angeklagt wird.
Widersprüchliche Aussagen
Die Angeklagten äusserten sich teilweise widersprüchlich über den Ablauf der Ereignisse während und nach der Geburt und die Kommunikation über den Gesundheitszustand der Mutter. So gab der Anästhesist an, er habe rechtzeitig über den bedenklichen Zustand der Mutter informiert, doch der Geburtshelfer widersprach. Die Vorwürfe gegen die beiden Ärzte, das Kind zu spät reanimiert zu haben, wurden von den Beschuldigten bestritten.
Der Prozess wird durch drei medizinische Gutachten unterstützt, deren Ergebnisse in den kommenden Tagen präsentiert werden. Die Plädoyers sind für die beiden darauffolgenden Wochen geplant, und das Urteil wird für den 24. November erwartet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung für alle Angeklagten.
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