Untersuchung in ErpressungsfallBericht entlastet Bundesrat Berset vorläufig
Mehrere parlamentarische Subkommissionen wollen aber weitere Untersuchungen gegen den Gesundheitsminister einleiten.
Darum gehts
Ein Untersuchungsbericht zum Erpressungsfall um Alain Berset kommt zum Schluss, dass die Bundesanwaltschaft korrekt gehandelt hat.
Der Gesundheitsminister habe sich nicht privilegieren lassen.
Noch ist Bundesrat Berset nicht aus dem Schneider: Mehrere Subkommissionen wollen weitere Aspekte der Geschichte durchleuchten.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) kommt in ihrem Bericht zum Erpressungsfall um Gesundheitsminister Alain Berset laut «SonntagsZeitung» zum Schluss, dass die Bundesanwaltschaft korrekt gehandelt hat. Das entlastet auch Berset.
Gemäss dem Bericht haben die Strafermittlerinnen und -ermittler im Verfahren nach dem Erpressungsversuch korrekt gehandelt. Damit steht fest, dass sich der Gesundheitsminister bei den Ermittlungen nicht hat privilegieren lassen. Nachdem der Fall öffentlich geworden war, kamen Vorwürfe auf, Berset habe sich möglicherweise nicht korrekt verhalten.
Berset noch nicht aus dem Schneider
Die AB-BA hatte die Untersuchung eingeleitet, als bekannt geworden war, dass die Bundesanwaltschaft eine Frau verurteilt hatte, mit der Berset 2012 eine Affäre gehabt haben soll. Die Frau hatte versucht, den Gesundheitsminister zu erpressen.
Noch ist Berset aber nicht aus dem Schneider, wie die «SonntagsZeitung» weiter schreibt. Gleich mehrere Subkommissionen der parlamentarischen Geschäftsprüfer wollen weitere Aspekte der Geschichte durchleuchten. Abgeklärt werden soll unter anderem, ob Berset im Zusammenhang mit der Affäre Steuergelder missbräuchlich verwendet hat. Berset soll die Bundesratslimousine benutzt haben, um sich von einem Liebeswochenende aus einem Hotel in Süddeutschland zurück nach Bundesbern chauffieren zu lassen.
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