BernDen Vertrag schrieb er rasch auf den Lotto-Schein
Ein Betrüger zockte in Bern mehrere Personen ab. Nun wurde er dafür verurteilt. Der Mann muss für 75 Tage ins Gefängnis.
Darum gehts
Weil er Geld auslieh und nicht zurückzahlte, wurde ein Betrüger aus dem Kanton Bern verurteilt.
Er hatte eine Frau und einen Mann um insgesamt 2400 Franken erleichtert.
Dafür muss er 75 Tage ins Gefängnis, eine kleine Busse bezahlen und die Gebühren übernehmen.
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte R.G.* aus dem Kanton Bern wegen Betrugs, Nötigung und Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz. Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, der 20 Minuten vorliegt, sprach er im April 2023 am Bahnhof in Bern eine Frau an. Er gaukelte ihr vor, dass er an Krebs leide und einen Platz in einer Pension bekommen habe.
Vertrag auf Lottoschein
Um den Schlüssel zu erhalten, müsse er – noch an diesem Tag – ein Depot von 400 Franken bezahlen. Er versprach, das Geld innert fünf Tagen zurückzubezahlen, da er dann Geld von der Krebshilfe erhalten werde. Der Betrüger fertigte einen Vertrag auf einem Lottoschein an, den beide unterzeichneten. Damit sie auch sicher sein konnte, dass sie ihr Geld zurückerhalte, bot R.G. ihr an, dass sie ein Foto von ihm machen könne. Zudem notierte er ihre Handynummer.
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, lebt der Mann jedoch in «desolaten finanziellen Verhältnissen» und war deswegen weder fähig noch willens, die 400 Franken zurückzubezahlen. Die Frau erhielt deshalb ihr Geld auch nicht zurück. Sie erstattete Anzeige.
R.G. bedrängte und verfolgte Opfer
Damit ist sie nicht die einzige. Bei einem früheren Bekannten beschaffte sich R.G. im Frühling 2023 insgesamt 2000 Franken. Dabei machte er sich laut Staatsanwaltschaft zunutze, dass der Bekannte Autist ist. Es fällt ihm schwer, sich gegenüber anderen Menschen spontan zu wehren, Hilfe zu holen und spontan verbal zu reagieren.
Das wusste R.G. und machte sich das Wissen zunutze. Er verlangte Geld, angeblich für die Bezahlung seiner Unterkunft. Dabei verhielt er sich aggressiv, bedrängte den Mann und verfolgte ihn. Damit setzte er sein Opfer derart unter Druck, dass dieses ihm das Geld aushändigte.
Gefängnis wegen Wiederholungsgefahr
Dafür muss R.G. nun ins Gefängnis. Die Staatanwaltschaft verurteilte ihn wegen Betrugs, Nötigung und Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (wegen Bettelns am Bahnhof Bern) zu einer Freiheitsstrafe von 75 Tagen. Zudem muss er eine Busse von 80 und Gebühren von 500 Franken bezahlen (total 580 Franken) und erhält einen Eintrag ins Strafregister.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Freiheitsstrafe damit, dass sie notwendig sei, R.G. von weiteren Straftaten abzuhalten – es existieren mindestens zwei Vorstrafen. Zudem sei aufgrund der finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Verurteilten nicht zu erwarten, dass er eine Geldstrafe bezahlen kann.
* Initialen geändert.

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