BernWenn er besser gefahren wäre, wären sie nicht aufgeflogen
Mit einem gestohlenen Auto fielen drei Männer im März der Kantonspolizei Bern auf. Es entwickelte sich eine Verfolgungsjagd. Nun wurden zwei der Beteiligten verurteilt.
Darum gehts
Das Auto – einen Toyota – hatten die drei Männer in Lausanne gestohlen.
Nach einer Verfolgungsjagd um halb Bern herum wurden sie in Zollikofen BE gestellt.
Nun setzt es hohe Strafen: Einer von ihnen muss 9065.50 Franken bezahlen, ein Zweiter 4900 Franken.
Drei Männer gingen der Kantonspolizei Bern am 19. März mit einem gestohlenen Auto ins Netz. Den Toyota hatten die drei in Lausanne entwendet, sie kamen damit bis Zollikofen BE. Die Staatsanwaltschaft hat nun zwei von ihnen per Strafbefehl zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Dass sie überhaupt aufflogen, war der «unsicheren Fahrweise» von Nazim N.* geschuldet, die einer Polizeipatrouille auf der Autobahn bei Bern auffiel (1, siehe Bild unten), wie es im Strafbefehl heisst. Als die Polizei das Auto anhalten wollte, drückte Nazim N. auf die Tube, überfuhr eine Sperrfläche und versuchte, über die Ausfahrt Forsthaus (2) zu entkommen. Was folgte, war – in den Worten der Staatsanwaltschaft – «eine wilde Verfolgungsjagd».
Auto zu Ausweichmanöver gezwungen
Auf der Bremgartenstrasse (3) überfuhr der Algerier ein Rotlicht bei einer Baustelle und zwang damit ein entgegenkommendes Fahrzeug zu einem Ausweichmanöver. Bei einer Kreuzung (4) stellte sich ihm ein Polizeiauto in den Weg – Nazim N. schwenkte auf das Trottoir um, kam aber nicht ganz vorbei und beschädigte das Auto gemäss Staatsanwaltschaft «erheblich».
Nach zweimal Abbiegen (5) und einer holprigen Fahrt über einen Acker (6) landete er einige Hundert Meter weiter auf einer Einbahnstrasse, die er in verbotener Richtung befuhr (7) und schliesslich auf der Tiefenaustrasse (8), um «nochmals massiv zu beschleunigen». «Nochmals», weil er schon während der gesamten Verfolgungsjagd «wissentlich und willentlich wiederholt» die Tempolimiten «massiv» überschritten hatte.
Letzter Fluchtversuch zu Fuss
Die Jagd endete auf der Bernstrasse in Zollikofen BE (9), einige Hundert Meter weiter, als das Fluchtauto durch mehrere Patrouillenfahrzeuge angehalten werden konnte. Nazim N. unternahm einen letzten Versuch davonzukommen, wurde aber zu Fuss rasch eingeholt. Wie durch ein Wunder gab es während der ganzen Verfolgungsjagd keine Verletzten.
Für Nazim N. wird es nun teuer. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Hinderung einer Amtshandlung und Sachbeschädigung. Zusätzlich wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz – er hielt sich illegal in der Schweiz auf – und wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz – er konsumierte Marihuana und Kokain.
Hohe Strafe für Verfolgungsjagd
Erschwerend kommt dazu, dass er bereits im Dezember 2022 von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden war. Als Kombistrafe bezahlen muss er nun:
5400 Franken Geldstrafe
200 Franken Busse
1000 Franken Gebühren
150 Franken Gebühren Widerrufsverfahren
2315 Franken Auslagen
Total also 9065.50 Franken. Aktuell befindet er sich im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf. Weshalb, ist unklar. Eine entsprechende Anfrage von 20 Minuten bei der Staatsanwaltschaft Genf ist noch offen.
Sein Komplize Farid A.*, der ebenfalls aus Algerien stammt, fuhr zwar nicht selbst, muss aber ebenfalls eine hohe Summe bezahlen. Bei ihm sind es 4900 Franken, auch bei ihm kamen der illegale Aufenthalt in der Schweiz und Rauschmittelkonsum dazu. Wo er sich aktuell aufhält, ist unbekannt.
*Alle Namen geändert.

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