Speichern von PersonalienBundesgericht befasst sich mit der Berner «Datenkrake»
Nicht nur aus der Gastronomie und der Politik wird die Sammelverordnung von Berner Restaurant-Gästen bekämpft. Ein Anwalt hat das Bundesgericht auf den Fall angesetzt – nun muss sich auch der Bund erklären.
Darum gehts
Der Kanton Bern will die Kontaktangaben sämtlicher Berner Restaurantgäste auf Vorrat gespeichert haben.
Gegen diese Praxis regt sich Widerstand. Mehrere Gastronominnen und Gastronomen haben zum Datenstreik aufgerufen, auch Politiker kämpfen dagegen.
Nun mischt auch ein Anwalt aus Thun mit. Dieser hat beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
Er rechnet sich grosse Chancen aus, denn das Bundesgericht hat bereits beim Bund angeklopft.
Dem Kanton Bern weht ein immer stärkerer Wind entgegen. Seit Montag müssen Berner Wirte und Gastronominnen täglich die Kontaktangaben aller Gäste dem Kanton übermitteln. Der Kanton speichert diese zentral, damit das Contact Tracing im Falle einer positiven Covid-Ansteckung mit den Daten arbeiten kann. Ein Verbund von Restaurantbetreibenden hat die Regelung am Montag stark kritisiert und zum «Datenstreik» aufgerufen, weil der Kanton so zu einer «Datenkrake» verkomme. Auch Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz, und Max Reichen, Geschäftsführer der Bar und Clubkommission Bern BUCK, kritisierten die Regelung. Wie 20 Minuten weiss, beschäftigt sich auch das Bundesgericht mit dem Berner Modell.
Anwalt K. D.*, der anonym bleiben will, damit er nicht mit dem Anwaltsgesetz in Konflikt gerät, hat vor einigen Tagen Beschwerde beim obersten Schweizer Gericht eingereicht. Der Jurist, der auf Datenschutz spezialisiert ist, spricht von «einer rechtsstaatlich höchst bedenklichen» Regelung. Gemäss dem Dokument (das 20 Minuten vorliegt), bezieht er sich bei der Beschwerde auf folgende Punkte.
Der Kanton Bern ist nicht zuständig, weil der Bund dies bereits abschliessend und anders geregelt hat. Dem Kanton Bern fehlt dafür die nötige Kompetenz.
Es bräuchte eine formell-gesetzliche Grundlage; eine Verordnung genügt nicht.
Die Vorratsdatenhaltung in einer zentralen Datenbank ist unverhältnismässig.
Die Meinung des Bundes ist gefragt
Einen ersten Erfolg kann der Anwalt aus dem Kanton Bern bereits verbuchen: «Schon bis zum 25. Mai müssen sich die Involvierten erklären.» Jedoch würde das Bundesgericht bereits einen Schritt weitergehen: «Auch das Bundesamt für Gesundheit BAG und das Bundesamt für Justiz wurden aufgefordert, ihre Meinung zur Berner Regelung einzureichen.» Der Fürsprecher wertet das als gutes Zeichen: «Es zeigt, dass die Richter in Lausanne von den Bundesinstanzen wissen wollen, ob sie die Regelung gutheissen.»
Während das Beschwerdeverfahren noch einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen dürfte, hat die aktuelle Regelung des Kantons Bern trotzdem Gültigkeit. Ein entsprechender Antrag wurde vom Bundesgericht abgelehnt, wie K. D. sagt. Er betont: «Es geht keineswegs darum, dem Kanton bei der Pandemiebekämpfung ein Bein zu stellen. Das Argument der Datenkrake ist aber berechtigt.» Sensible Gesundheitsdaten etlicher Bürger zentral und auf Vorrat zu speichern, sei zu gefährlich. Der Kanton würde so, wenn auch ungewollt, Bewegungsprofile speichern. «Aus diesem Grund sollten die Daten im Restaurant bleiben, bis sie wirklich vom Contact Tracing benötigt werden.»
Kanton Bern prescht vor
Beim Kanton Bern bestätigt man das Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht. Weil dieses noch am Laufen ist, nimmt der Kanton dazu nicht Stellung. An der Notwendigkeit hält Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheitsdirektion, jedoch fest: «Wir verpassen ansonsten im schlimmsten Fall, dass wir Restaurants nicht weiter öffnen können.» Er verstehe, dass die aktuelle Regelung aus jetziger Sicht als «über das Ziel herausgeschossen» wahrgenommen werde. Das Ganze müsse mit Weitsicht betrachtet werden: «Wenn in Zukunft wieder Partys stattfinden und grössere Gruppen ins Restaurant essen gehen, wird ein schnelles Contact Tracing eine Schlüsselfunktion zur Bekämpfung der Pandemie sein.» Ansonsten würde erneut eine schnell steigende Positivitätsrate drohen. Aus diesem Grund mache eine zentrale Datenbank Sinn, so Giebel: «Der Kanton Bern brescht hier etwas vor, weil wir versuchen wollen, dem Virus einen Schritt voraus zu sein.»
*Name der Redaktion bekannt
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