Biel BEStiftung gegen «humanitäre Not»: Am meisten kassierte der Chef
Obwohl die Stiftung «humanitäre Not» lindern sollte, floss das Geld primär an den Geschäftsführer. Nun greift die Steuerverwaltung durch.

Dem Geschäftsführer einer Stiftung wurde ein Honorar von 410 Franken pro Stunde gezahlt. Unter anderem deswegen wurden der Stiftung nun wichtige Steuerprivilegien gestrichen.
20min/Ela ÇelikDarum gehts
Der Präsident der Hans-Gutjahr-Stiftung in Biel erhielt hohe Honorare, die die Ausgaben für gemeinnützige Zwecke überstiegen.
Im Jahr 2018 betrug das Honorar des Geschäftsführers 159'000 Franken, während die Stiftung 101'000 Franken für Spenden ausgab.
Die Stiftung verlor ein wichtiges Steuerprivileg, da sie die Bedingungen für Gemeinnützigkeit nicht erfüllte.
Die kantonale Steuerrekurskommission wies die Einsprache der Stiftung gegen den Steuerentscheid ab.
Der Präsident und Geschäftsführer einer gemeinnützigen Stiftung hat sich in den letzten Jahren Hunderttausende Franken Honorar auszahlen lassen. Teils überstiegen die Honorarbeträge deutlich die Ausgaben der Stiftung für gemeinnützige Zwecke.
Bei der Stiftung handelt es sich um die Hans-Gutjahr-Stiftung mit Sitz in Biel. Gemäss Statuten bezweckt die kleine Stiftung insbesondere die Linderung von «humanitärer Not» und die «Unterstützung von Kindern und Jugendlichen», wie die «Berner Zeitung» berichtet.
410 Franken Honorar pro Stunde
Die Stiftung leistete beispielsweise im Jahr 2018 Spenden und Unterstützungsleistungen im Wert von 101’000 Franken. Im selben Jahr betrugen die Vergütungen für den Geschäftsführer 159’000 Franken. Im folgenden Jahr betrugen die Spenden 115’000 Franken, das Honorar des Geschäftsführers rund 109’000 Franken, was aus einem Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission hervorgeht.
Der Präsident und Geschäftsführer, ein Bieler Anwalt, verrechnete dabei 410 Franken pro Stunde. Das kann aus Sicht der Behörde «kaum als angemessen für eine gemeinnützige Stiftung bezeichnet werden», wie es im Entscheid heisst.
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Steuerprivileg verloren
Unter anderem wegen der hohen Vergütungen verliert die Bieler Stiftung nun ein wichtiges Privileg: Neu muss sie Kantons- und Bundessteuern zahlen. Die Steuerverwaltung hatte der Stiftung das Privileg ab 2019 entzogen, dagegen erhob die Hans-Gutjahr-Stiftung Einsprache.
Die Einsprache bei der Steuerrekurskommission wurde im vergangenen Jahr abgewiesen. Der Hauptgrund ist, dass die Stiftung «die Voraussetzungen der Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit nicht erfüllt». Der Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig.
Ertrag durch Liegenschaft
Ihren Ertrag generiert die Stiftung mithilfe einer Liegenschaft, die sie an Gewerbe und Privatpersonen vermietet. Es gebe hier «keine Hinweise», dass die Stiftung ihre Liegenschaften an finanziell schwächere Bevölkerungsschichten vermiete.

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