Zürich: Mann fährt Unfallopfer ins Spital – verurteilt

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Kanton ZürichMann fuhr Unfallopfer ins Spital – wegen Fahrerflucht verurteilt

2022 fuhr ein Rumäne (40) im Zürcher Kreis 4 eine Velofahrerin an und verletzte sie. Er wurde nun unter anderem deswegen verurteilt, weil er die Frau selbständig ins Spital fuhr.

Zürich: 2022 brachte ein Mann (40) nach einem Unfall im Kreis 4 das Unfallopfer selbständig ins Spital.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat den Rumänen wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt.
Seine frühere Rechtsanwältin, die ihn bei jenem Strafverfahren nicht mehr vertrat, zeigte ihn zudem wegen Nötigung an. Er beschuldigte sie, eine doppelte Honorarzahlung nicht zurücküberwiesen zu haben.
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Zürich: 2022 brachte ein Mann (40) nach einem Unfall im Kreis 4 das Unfallopfer selbständig ins Spital.

IMAGO/photothek.de

Darum gehts

  • Ein 40-jähriger Rumäne verursachte 2022 einen Unfall, indem er einer Velofahrerin den Rechtsvortritt abschnitt.

  • Er brachte die Verletzte ins Spital, ohne die Polizei zu rufen, was laut Gesetz verboten ist.

  • Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer unbedingten Busse wegen mehrerer Verkehrsdelikte sowie Nötigung in einem anderen Fall.

Ein 40-jähriger Rumäne, Geschäftsinhaber und wohnhaft im Kanton Zürich, wurde kürzlich wegen mehrerer Delikte von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt. Er verursachte bei einer Velofahrerin einen Schienbeinbruch sowie Schürfwunden, nachdem er ihr bei einer Verzweigung im Kreis 4 den Rechtsvortritt nicht gewährt hatte. Über den Fall aus dem Sommer 2022 berichtete die NZZ.

Die Verkehrsregelnverordnung in der Schweiz (VRV) hat festgelegt, dass nach einem Unfall mit Personenschaden zwingend die Polizei hinzugezogen werden muss. Der Rumäne hat das in diesem Fall nicht getan, die verletzte Velofahrerin aber selbständig ins Spital gefahren. Die Unfallbeteiligten dürfen die Unfallstelle in diesem Fall nur verlassen, wenn dies von der Polizei erlaubt wird.

Zürich: 40-Jähriger wegen mehrerer Vergehen verurteilt

Im kürzlich ausgestellten rechtskräftigen Strafbefehl wurde der 40-Jährige laut der NZZ wegen mehrerer Vergehen verurteilt: Fahrlässige einfache Körperverletzung, pflichtwidriges Verhalten bei Unfall und Verletzung der Verkehrsregeln im Zusammenhang mit dem Vorfall im Sommer 2022 sowie zusätzlich wegen versuchter Nötigung im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit mit seiner früheren Anwältin, denn er hat während Gesprächen ohne ihr Wissen Tonaufnahmen angefertigt, um ein angeblich doppelt bezahltes Honorar zurückfordern zu können.

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Bezahlen muss er 2560 Franken. Eine Busse in der Höhe von 1500 Franken zuzüglich 1000 Franken Gebühren und 60 Franken für ein Gutachten. Wird er innerhalb der nächsten drei Jahre noch einmal straffällig, so muss er auch eine verhängte Geldstrafe in der Höhe von 75 Tagessätzen à 90 Franken (total 6750 Franken) bezahlen.

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