BielNach Übergriffen im Taxi: Gemeinderat fordert härtere Gesetze
Ein übergriffiger Taxifahrer aus Biel darf trotz rechtskräftiger Verurteilung seinen Beruf weiterhin ausüben. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, so der Gemeinderat.

Fall in Biel: Aktuell dürfen Taxifahrer auch nach einer Verurteilung weiterarbeiten, solange ihre Strafe nicht über sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe hinausgeht.
IMAGO/Michael GstettenbauerDarum gehts
Zwei Taxifahrer wurden wegen sexueller Übergriffe auf Fahrgäste verurteilt – eines der Urteile ist noch nicht rechtskräftig.
Beide dürfen weiterhin ihren Beruf ausüben: Die geltenden Gesetze erlauben den Entzug der Bewilligung erst ab einer höheren Strafe.
Der Bieler Gemeinderat fordert nun strengere Regeln.
Künftig soll die Bewilligung auch bei milderen Strafen entzogen werden können, wenn die verurteilte Person ein Risiko für Fahrgäste darstellt.
Im Januar berichtete 20 Minuten über zwei Taxifahrer, die sexuelle Übergriffe auf Fahrgäste begangen haben sollen. Trotz der Vorwürfe dürfen beide aufgrund der aktuellen Gesetzgebung weiterhin ihren Beruf ausüben. Deswegen fordert nun der Bieler Gemeinderat in seiner Vernehmlassung, dass die Gesetze überarbeitet werden müssen.
Biel: Zwei Übergriffe innerhalb von sechs Monaten
Im August 2021 streichelte ein Taxifahrer seine Kundin am Oberschenkel und hielt sie daraufhin gewaltsam fest, wie «Ajour» im Januar aufdeckte. Er wurde erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Der Mann ging in Berufung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kaum ein halbes Jahr später berührte ein anderer Taxifahrer seine Kundin unter anderem an der Brust und bot ihr zweimal Geld für Geschlechtsverkehr an. Er wurde der Belästigung durch sexuelle Handlungen schuldig gesprochen.
Bestimmungen «zu wenig wirkungsvoll»
Trotz Verurteilung konnten die Beschuldigten ihre Taxiführerbewilligung behalten: Gemäss den kantonalbernischen Vorschriften liegt die Schranke des Strafmasses bei einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder einer Geldstrafe von über 180 Tagessätzen.
Sollten Taxifahrer bei Verurteilungen wegen Übergriffen automatisch ihre Bewilligung verlieren?
Das reicht dem Gemeinderat jedoch nicht: Aufgrund mehrerer Fälle von sexuellen Belästigungen sieht er diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf. «Die geltenden Bestimmungen für einen Entzug von Taxiführerbewilligungen haben sich nach Ansicht des Gemeinderats als zu wenig wirkungsvoll erwiesen», steht in der Medienmitteilung.
Deswegen verlangt der Gemeinderat nun, dass inskünftig Taxifahrenden auch die Bewilligung entzogen werden kann, wenn diese Schwelle nicht erreicht wird. «Jedenfalls dann, wenn die Tat in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Taxifahrens verübt wurde und die verurteilte Person dadurch für Taxigäste ein Risiko darstellt», heisst es in der Mitteilung weiter.
Hintergrund der Forderung
Nach einer im Jahre 2023 überwiesenen Motion hat der Regierungsrat einen neuen Gesetzesentwurf über Taxis und Limousinendienste vorgelegt und diesen zur Vernehmlassung freigegeben. Bis zum 21. März können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die zuständige Direktion oder Staatskanzlei wertet anschliessend die Stellungnahmen und die Protokolle konferenzieller Anhörungen aus und bereinigt daraufhin die Vorlage.
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