Binningen BLEine Leiche, eine Festnahme und viele offene Fragen
Keine Angaben zum Opfer und der verhafteten tatverdächtigen Person: Das passiert in den ersten 96 Stunden des Ermittlungsverfahrens.
Darum gehts
Am Dienstagabend kam es in Binningen mutmasslich zu einem Tötungsdelikt.
Noch ist fast gar nichts bekannt: Weder wurde das Opfer identifiziert noch wurden Angaben zu Alter und Geschlecht einer tatverdächtigen Person mitgeteilt, die verhaftet wurde.
Die Zeit bis zum Antrag für die Untersuchungshaft ist für die Ermittler entscheidend.
Am Dienstagabend kam es im Binninger Villenquartier am Allschwilerweg mutmasslich zu einem Tötungsdelikt. Eine tatverdächtige Person wurde noch am gleichen Abend festgenommen. Auch anderthalb Tage später ist weiterhin alles unklar. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft kommuniziert nur äusserst zurückhaltend. Von der verhafteten Person ist weder das Geschlecht noch das Alter bekannt.
Das ist ungewöhnlich. Normalerweise sind Geschlecht und Alter der betroffenen Personen Teil der Erstinformation, die von den Strafverfolgungsbehörden bekannt gegeben werden. Gewöhnlich scheint an diesem Fall aber nichts zu sein. Michael Lutz, der Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, erklärt die Zurückhaltung denn auch mit den «spezifischen Umständen» des Falls.
Stand Mittwochvormittag ist das Opfer noch nicht identifiziert worden. Und: Die tatverdächtige Person befindet sich offenbar noch nicht in Untersuchungshaft. Die Uhr tickt zwar, für die Haftverfügung bleibt aber noch Zeit. Zeit, Beweise zu sammeln. Was nach der Festnahme passiert, regelt die Strafprozessordnung.
Maximal 48 Stunden bis zum Haftantrag
Die Polizei hat 24 Stunden Zeit, die tatverdächtige Person der Staatsanwaltschaft zuzuführen. Üblicherweise wird da die Identität der Person bereits festgestellt und diese bereits zum Tatverdacht befragt. Hierbei besteht bereits das Recht auf die sogenannte Verteidigung der ersten Stunde.
Spätestens seit Mittwochabend ist die tatverdächtige Person im vorliegenden Fall nun bei der Staatsanwaltschaft, die nun für die Beweiserhebung zuständig ist. «Die ersten 48 Stunden gelten als die wichtigsten bei der Aufklärung eines Delikts», sagt Michael Lutz, Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft.
Innerhalb dieser 48 Stunden muss die Staatsanwaltschaft einen Haftantrag beim Zwangsmassnahmengericht stellen. Dafür muss sie aber auch Beweise zur Erhärtung des Tatverdachts vorlegen und die Haftgründe benennen. Unter Hochdruck und mit grösster Sorgfalt war ein Grossaufgebot von Forensik, Kriminaltechnik und Ermittlern am Tatort beschäftigt.
Es muss also ein dringender Tatverdacht und es muss Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr oder Wiederholungsgefahr bestehen.
Samstagabend läuft die Zeit aus
Das Zwangsmassnahmengericht hat seinerseits wieder 48 Stunden Zeit, über den Haftantrag zu entscheiden. Zwischen Festnahme und Haftanordnung können also maximal 96 Stunden vergehen. Diese Frist würde Samstagabend auslaufen.
Spätestens, wenn die Haftanordung erfolgt ist, wird die Staatsanwaltschaft in der Lage sein, zumindest Angaben zur Tatperson zu machen.
Die Untersuchungshaft kann längstens für drei Monate angeordnet werden, kann aber auf Antrag verlängert werden. Es ist nicht unüblich, dass beschuldigte Personen nach der Untersuchungshaft in Sicherheitshaft überführt werden, bis ihr Fall vom Strafgericht beurteilt wird. Bis dahin gilt für die beschuldigte Person trotz Tatverdacht die Unschuldsvermutung.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Familientrauerbegleitung.ch
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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