Laserattacke auf Lokführer«Blendungen mit Lasern können zu sehr schweren Augenverletzungen führen»
Ein Lokführer wurde bei Zollikofen mit einem Laserpointer geblendet. Solche Vorfälle kommen sehr selten vor, können aber gravierende Folgen für die Gesundheit haben, sagt der RBS.
Darum gehts
Auf der Bahnstrecke zwischen Zollikofen und Bern wurde am Sonntagabend ein Lokführer mit einem grünen Laserpointer geblendet und dabei leicht verletzt. Der Zug musste beim Bahnhof Worblaufen anhalten, die Passagierinnen und Passagiere mussten auf den nächsten Zug umsteigen. Der Lokführer begab sich in ärztliche Behandlung.
Der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS), der vom Vorfall betroffen ist, verzeichnet pro Jahr rund ein bis zwei Laserpointer-Attacken auf seine Lokführer. «Die Blendungen können zu sehr schweren Augenverletzungen führen», mahnt Sprecherin Fabienne Thommen. Von der Schwere der Verletzung hänge zudem ab, wie lange die Betroffenen ausfallen. Beim RBS sei es glücklicherweise bislang zu keinen gravierenden Verletzungen gekommen und die Angestellten hätten alle am nächsten oder übernächsten Tag wieder arbeiten können.
Verfahren eröffnet
Auf Laser-Angriffe geschult werden die Lokführerinnen und Lokführer beim RBS nicht. Man sensibilisiere aber auf das Thema, sagt Thommen. Das Verhalten nach einer Blendung sei dasselbe wie bei anderen medizinischen Vorfällen auch: «Wenn möglich, wird der Lokführer oder die Lokführerin bis in den nächsten Bahnhof fahren und sich dort ablösen lassen. Falls das nicht mehr möglich ist, hält er oder sie den Zug auf der Strecke an und wartet, bis Hilfe respektive eine Ablösung kommt.» Für die Fahrgäste besteht keine Gefahr.
Absichtliche Blendungen mit Lasern gelten als Offizialdelikt, werden also immer offiziell geahndet. Die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat daher ein Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung eröffnet. Der RBS werde zusätzlich einen Strafantrag wegen Körperverletzung und «Störung des Eisenbahnverkehrs» machen, so Thommen. Die Polizei sucht Zeugen.
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