Neu 1,5 ProzentReferenzzins erhöht – jetzt erhalten viele Mieter unangenehme Post
Etwa 40 Prozent aller Mieterinnen und Mieter in der Schweiz sind betroffen. Sie dürften in den nächsten Tagen einen eingeschriebenen Brief mit Mietzinserhöhung bekommen.
Der Hypo-Referenzzins steigt erstmals überhaupt. Der Richtwert für die Mietzinsgestaltung steigt von 1,25 auf 1,5 Prozent, wie es in einer Medienmitteilung vom Bundesamt für Wohnungswesen heisst.
Damit können Vermieterinnen und Vermieter die Mietzinsen auf den nächsten Kündigungstermin im Oktober um bis zu drei Prozent erhöhen. Dazu können sie bis zu 40 Prozent der Teuerung abwälzen.
Betroffen sind Mieterinnen und Mieter, die in den letzten Jahren vollständig von Referenzzinssenkungen profitiert haben. Das dürften laut Mieterverband Schweiz (MV) etwa 30 Prozent der Mietenden sein. Meist jene, die in den letzten drei Jahren in eine neue Wohnung gezogen sind. Vor 2020 lagen die Referenzzinssätze höher.
Laut MV-Präsident Carlo Sommaruga versagt das System. Seit 2008 gab es neun Senkungen des Referenzzinssatzes, doch die Mieterinnen und Mieter hätten nur in den wenigsten Fällen davon profitiert. Statt im Wert von neun Milliarden Franken zu sinken, seien die meisten Mieten gestiegen.
Sommaruga fordert in einer Mitteilung eine automatische und regelmässige Mietpreiskontrolle. «Denn Mieterinnen und Mietern werden Jahr für Jahr ungerechtfertigt Milliarden von Franken entzogen, welche im Haushaltsbudget fehlen», so der MV-Präsident.
Experten gehen davon aus, dass im Dezember bereits der nächste Zinsanstieg wartet. Insgesamt könnten die Mieten für manche deshalb um bis zu zehn Prozent steigen.
Jetzt bekommen viele einen eingeschriebenen Brief mit Mietzinserhöhung
Die Betroffenen dürften im Juni einen eingeschriebenen Brief mit der Mietzinserhöhung erhalten, sagt Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. Dann lohne es sich schnell zu handeln: «Stellt sich heraus, dass die Erhöhung nicht korrekt berechnet wurde, kann man diese innert 30 Tagen nach Erhalt der offiziellen Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde des eigenen Wohnbezirks anfechten.»
Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet dafür einen Mietrechner an. Er stellt zudem Dokumente zur Verfügung, um Mietpreiserhöhungen rasch anzufechten.
Mieterverband appelliert an die Vermietenden zur Prüfung der Fälle
Der Verband appelliert an die Vermietenden, die Mietzinse nicht ohne detaillierte Prüfung des Einzelfalles zu erhöhen. Eine Referenzzinserhöhung sei nicht in jedem Fall ein Freipass für eine Mietzinserhöhung, schreibt er in einer Mitteilung.
Wenn bereits eine sehr hohe Miete bezahlt wird, müsse geprüft werden, ob nicht ein übersetzter Ertrag erzielt wird. Dies könne insbesondere sein bei:
neu erstellten Wohnungen
in den letzten Jahren sanierten und neu vermieteten Wohnungen
weitervermieteten Wohnungen, deren Anfangsmiete stark erhöht worden ist
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