Jagdverordnung: Tiefere Schadensschwelle – Bund erleichtert den Abschuss von Wölfen

Aktualisiert

JagdverordnungTiefere Schadensschwelle – Bund erleichtert den Abschuss von Wölfen

Mit der Teilrevision der Jagdverordnung ist neu auch der Abschuss von Wölfen, die nicht in einem Rudel unterwegs sind, auch innerhalb deren Territorien möglich.

Mit der Revision der Jagdverordnung ist es Jägern künftig vermehrt gestattet, Wölfe zu schiessen.
So dürfen ab dem ersten Juli Einzelwölfe abgeschossen werden, auch wenn diese sich im Revier eines Rudels befinden.
Zudem kann bereits ab acht gerissenen Nutztieren ein Abschuss beantragt werden – bislang mussten zehn Tiere gerissen werden.
1 / 4

Mit der Revision der Jagdverordnung ist es Jägern künftig vermehrt gestattet, Wölfe zu schiessen.

20Min

Darum gehts

  • Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Jagdverordnung im Hinblick auf Wölfe beschlossen.

  • Damit soll die Gefahr entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.

  • Künftig muss weniger Schaden entstehen, bis ein Wolf geschossen werden darf. Zudem können die Tiere in Einzelfällen sofort abgeschossen werden.

Aktuell leben rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft will der Bundesrat mehr Wolfsabschüsse ermöglichen. Mit der Teilrevision der Jagdverordnung soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.

Neu ist der Abschuss von Einzelwölfen, die nicht zu einem Rudel gehören, auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Erfahrungen aus den letzten Jahren hätten gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates.

Bund senkt Schadensschwelle für Abschuss

Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von zehn auf sechs Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei acht Nutztierrissen statt bisher zehn Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.

Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren.

Zustimmung des Bundes in Spezialfällen nicht mehr nötig

Zudem kann zudem ein Wolf eines Rudels neu unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich. Diese Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem anfangs April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt vier Mio. Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden damit verschiedene Sofortmassnahmen, welche die Kantone beantragen können.

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

Deine Meinung zählt

57 Kommentare
Kommentarfunktion geschlossen