Pilotversuche angekündigt - Bund erlaubt Projekte zur kontrollierten Abgabe von Marihuana

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Pilotversuche angekündigtBund erlaubt Projekte zur kontrollierten Abgabe von Marihuana

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. März die Verordnung über Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von nicht-medizinischem Cannabis verabschiedet. Damit ist der Weg für den Verkauf von Marihuana geebnet.

Im Rahmen von regionalen Pilotversuchen soll in der Schweiz der Verkauf von THC-haltigen Produkten genehmigt werden. Dabei soll vom Anbau bis zum Vertrieb alles streng kontrolliert werden.
Gekifft werden darf aber nach wie vor nicht an öffentlich zugänglichen Orten.
Der Bund will mit der kontrollierten Abgabe unter anderem dem lokalen Schwarzmarkt den Handel mit Cannabis entziehen.
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Im Rahmen von regionalen Pilotversuchen soll in der Schweiz der Verkauf von THC-haltigen Produkten genehmigt werden. Dabei soll vom Anbau bis zum Vertrieb alles streng kontrolliert werden.

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Darum gehts

  • Der Bundesrat will die kontrollierte Abgabe von THC-haltigen Cannabisprodukten im Rahmen von Pilotversuchen erlauben.

  • Die Teilnehmer der Versuche müssen volljährig sein, aus der jeweiligen Region stammen und sich medizinisch begleiten lassen. Die Abgabemenge ist begrenzt.

  • Öffentlicher Konsum bleibt verboten.

Die am Mittwoch verabschiedete Verordnung sieht vor, dass ab dem 15. Mai beim Bundesamt für Gesundheit Gesuche für die Durchführung von Pilotversuchen mit nicht-medizinischem Cannabis eingereicht werden können. Ziel dieser Studien ist laut dem Bund, «die Kenntnisse zu den Vor- und Nachteilen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu erweitern». Dies insbesondere im Hinblick darauf, die Konsequenzen für die Gesundheit und die Konsumgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer im wissenschaftlichen Rahmen zu prüfen. Im Fokus des Versuchs steht aber auch, Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den lokalen Drogenmarkt, den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit zu messen. Städte wie Bern oder Zürich bemühen sich schon länger darum, entsprechende Projekte durchführen zu können.

Legal Marihuana kaufen

Im Rahmen der Pilotversuche können die Konsumentinnen und Konsumenten verschiedene Produkte auf Cannabisbasis legal erwerben, heisst es in einem entsprechenden Communiqué des Bundes. «Der angebotene Cannabis muss hohe Qualitätsanforderungen erfüllen und aus biologischem Anbau stammen», so der Bundesrat weiter. So könne die Produktion vom Saatgut bis zum Verrieb streng kontrolliert und der Schwarzmarkt umgangen werden. Das Personal in den Abgabestellen soll zudem darauf sensibilisiert werden, die «Kunden» für die Risiken des Cannabis-Konsums zu sensibilisieren.

Öffentlicher Konsum verboten

Zu den strengen Anforderungen an die Rahmenbedingungen zählt auch ein absolutes Werbeverbot. Die Teilnehmenden des Pilotversuchs dürfen nur eine beschränkte Menge Cannabis pro Monat beziehen – eine konkrete Zahl wurde nicht genannt – und dürfen die Cannabisprodukte nicht weitergeben. Auch der Konsum an öffentlich zugänglichen Orten ist untersagt.

Als Konsumenten an der Studie teilnehmen dürfen nur Volljährige, die ihren Wohnsitz im entsprechenden Kanton haben und bereits Cannabis konsumieren. Zudem wird ihr Gesundheitszustand während der ganzen Phase der Studie überwacht.

Die Gültigkeit des in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommenen Artikels zu den Pilotversuchen ist auf zehn Jahre beschränkt. Ausserhalb der Pilotversuche gilt weiterhin in der ganzen Schweiz das allgemeine Verbot von nicht-medizinischem Cannabis.

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(trx)

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