Temu: Kritik an Haftungsausschluss in der Schweiz

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China-AppTemu passt sich Schweiz an: Handelsverband kritisiert «Swiss-Washing»

Bei der Shopping-Plattform Temu gilt neu Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten sieht sich die Firma aber weiterhin nicht zuständig.

Temu passt die Nutzungsbedingungen an Schweizer Recht an.
Das findet Bernhard Egger vom Handelsverband.swiss aber nicht ausreichend.
Denn es gibt weiterhin einen Haftungsausschluss.
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Temu passt die Nutzungsbedingungen an Schweizer Recht an.

20min/Anna Bila

Darum gehts

  • Temu hat seine Nutzungsbedingungen angepasst, sodass nun Schweizer Recht gilt.

  • Der Handelsverband kritisiert, dass Temu weiterhin keine Verantwortung bei Streitigkeiten übernimmt.

  • Temu verweist auf seinen Kundendienst, der bei Problemen unterstützen soll.

Die chinesische Shopping-App Temu wirbelt mit Tiefpreisen weiter den Schweizer Handel auf. Doch Meldungen über kaputte Waren, gefälschte Sicherheitskennzeichnungen und giftige Stoffe in Kinderspielzeug häufen sich. Die Händler fordern vom Bund gleich lange Spiesse. Jetzt passte Temu die Nutzungsbedingungen für die Schweiz an.

Für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz gilt nicht mehr irisches Recht. Neu heisst es: «Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind, gilt Schweizer Recht.»

Temu nimmt sich weiter von Haftung aus

Doch Bernhard Egger vom Handelsverband.swiss warnt vor «Swiss-Washing», wie er zur «Handelszeitung» sagt. Denn in den Nutzungsbedingungen gibt es weiterhin unverändert einen Punkt, der stark gegen die Interessen von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten laufe.

So heisst es: «Wir haften nicht für Ansprüche oder Streitigkeiten, die zwischen Nutzern von Temu entstehen können. Wenn es auf Temu zu einer Streitigkeit zwischen Ihnen und einem anderen Nutzer oder einem Dritten kommt, sind wir nicht verpflichtet, uns einzuschalten.»

«Unfair gegenüber der Kundschaft»

Egger kritisiert: «Mit diesem Haftungsausschluss nimmt sich Temu klar aus der Verantwortung heraus. Was bedeutet, dass das Unternehmen jegliche Produktehaftung auf den Inverkehrsbringer abschiebt, in diesem Fall den Schweizer Konsumenten.»

Das sei unfair gegenüber der Kundschaft. Denn eigentlich wäre es laut Egger normal, dass ein Händler der Inverkehrsbringer ist. Temu hingegen betone seine Rolle als Plattform. Wenn es dann auf seine unzähligen Produzenten verweise, sei es für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten eine fast unlösbare Aufgabe, weil sie den Hauptkontakt mit Temu hätten, aber nicht mit den Lieferanten.

Wie stehst du zu den Anpassungen der Nutzungsbedingungen von Temu für die Schweiz?

Ein Sprecher von Temu sagt zur Zeitung: «Wir unterstützen unsere Kunden aktiv bei der Abwicklung von Reklamationen oder Streitigkeiten mit Verkäufern und sorgen dafür, dass sie in solchen Situationen nicht alleine dastehen.» Er verweist auf den Kundendienst, der jederzeit erreichbar sei.

Dennoch ist Temu mit dem Haftungsausschluss nicht verpflichtet, sich bei Streitigkeiten einzuschalten.

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