Darum kommen junge Menschen im Schweizer Impfplan nicht vor

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Corona-ImpfungDarum kommen junge Menschen im Schweizer Impfplan nicht vor

Alte und Kranke sollen zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden, Kinder und Jugendliche erst einmal gar nicht. Was dahintersteckt? 20 Minuten beantwortet die dringendsten Fragen zum geplanten Vorgehen, den Impfstoffen selbst sowie zur ausstehenden Zulassung.

Die Schweizer müssen sich bis zum Impfstoff noch gedulden. In Grossbritannien wird dagegen schon fleissig geimpft. Erste Empfängerin dort war die 90-jährige Margaret Keenan.

20M

Darum gehts

  • BAG und Ekif haben die Impfstrategie für die Schweiz vorgestellt.

  • Demnach werden vulnerable Personen prioritär behandelt.

  • Junge, gesunde Menschen müssen sich dagegen noch lange gedulden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben ihre Strategie für die Impfung gegen das Coronavirus festgelegt. Demnach werden voraussichtlich ab Januar Risikopatienten – ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankung – zuerst geimpft. Kinder und Jugendliche finden dagegen bislang keine Erwähnung. Das sind die brennendsten Fragen:

Warum sind Kinder und Jugendliche im Impfplan ausgeklammert?

Kinder sollen zunächst nicht geimpft werden. Bei ihnen gebe es zu viele unbekannte Faktoren, wie Virginie Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle beim BAG, an einem Point de Presse erklärte. Den Grund dafür nennt Rolf Hömke vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. gegenüber dem MDR: Sie können «zunächst nicht geimpft werden, da die Impfstoffe nur mit Erwachsenen erprobt sind». Deshalb werde am gängigen Prinzip festgehalten: «Erst wenn die Ergebnisse für die Erwachsenen abschliessend gut sind, starten die Studien mit Minderjährigen.»

Wie viele Impfdosen sind der Schweiz bislang sicher?

Im Sommer 2020 hat die Schweiz einen Vertrag mit dem Impfstoffhersteller Moderna über 4,5 Millionen Dosen abgeschlossen. Dank der internationalen Bemühungen durch die EU (via Schweden) hat sie Zugang zum Astra-Zeneca-Impfstoff. Hier beläuft sich die Zahl auf bis zu 5,3 Millionen Impfdosen. Weiter beteiligt sich die Schweiz an der internationalen Covax-Initiative, um dadurch Impfstoffe für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu beschaffen. Die Verhandlungen mit Biontech/Pfizer für rund 3 Millionen Impfdosen befinden sich gemäss BAG-Sprecherin Masha Maria Foursova in einem fortgeschrittenen Stadium.

Wie funktionieren die potenziellen Corona-Impfstoffe?

Wie alle anderen Impfstoffe basieren auch diese auf dem Grundprinzip, dass dem menschlichen Immunsystem Teile des neuartigen Coronavirus – sogenannte Antigene – präsentiert werden, damit der Körper eine Immunität gegenüber dem Erreger aufbauen kann. Dafür gibt es drei verschiedene Ansätze: Totimpfstoffe mit Virusproteinen, Lebendimpfstoffe mit Vektorviren und mRNA-Impfstoffe.

Wie schnell sind die Geimpften immun?

Wie auch die Impfstoffe von Moderna und AstraZeneca / Oxford University müssen auch vom Präparat von Pfizer / Biontech zwei Dosen (zu je 30 Milligramm) verabreicht werden. Der Abstand zwischen den Gaben müsse mindestens 40 Tage betragen, berichtet die Informationsplattform für Impffragen Infovac.ch. Eine Woche nach der zweiten Impfung soll die Schutzwirkung gemäss Biontech bestehen. Ob und wie gut der Impfstoff schon vorher schützt, ist bislang nicht bekannt. Es wird deshalb wichtig sein, dass sich besonders gefährdete Menschen auch nach der ersten Impfdosis schützen.

Wie lang hält der Impfschutz an?

Auch das lässt sich derzeit noch nicht konkret sagen. Insgesamt sollen sowohl die Schutzwirkung als auch eventuelle Nebenwirkungen über einen Zeitraum von zwei Jahren beobachtet werden, erklärten die Hersteller. Mit schnellen Antworten ist jedoch nicht zu rechnen: «Es wird noch Monate, wenn nicht ein Jahr oder länger dauern, bis wir das wirklich abschliessend beurteilen können», erklärte Virologe Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität München gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Biontech-Chef Uğur Şahin selbst rechnet damit, dass eine einjährige Immunisierungswirkung erreicht werden kann, wie FR.de schreibt.

Zu welchen Nebenwirkungen kann es kommen?

Eine finale Aussage dazu ist noch nicht möglich. Dafür müssen erst die Resultate der Phase-III-Studien abgewartet werden. Bis dato wurden von den Herstellern der drei aktuell aussichtsreichsten Kandidaten jedoch keinerlei schwerwiegende unerwünschte Wirkungen erwähnt. Zudem werden sie als gut verträglich beschrieben. Vorgekommen seien bisher nur leichte bis moderate Nebenwirkungen, wie sie auch bei bekannten Impfungen vorkommen: Rötungen und Schmerzen an der Einstichstelle, Gelenk- oder Muskelschmerzen und Fieber. Auch Schüttelfrost, Müdigkeit und Erschöpfung werden gelistet. Die Effekte waren aber alle von kurzer Dauer.

Für eine Bevölkerungsgruppe hat die britische Zulassungs- und Arzneimittelbehörde MHRA allerdings Warnungen hinsichtlich des Pfizer/Biontech-Impfstoffs ausgesprochen: «Personen mit einer Vorgeschichte eines anaphylaktischen Schocks bei Impfungen, Arznei- oder Lebensmitteln sollten das Vakzin nicht erhalten. Die zweite Dosis sollte niemandem verabreicht werden, bei dem nach Verabreichung der ersten Dosis dieses Impfstoffs eine Anaphylaxie aufgetreten ist», sagte MHRA-Geschäftsführerin June Raine. Ein solcher allergischer Schock, der in der Regel mit Blutdruckabfall, Kollaps, Bewusstlosigkeit und Schock einhergeht, ist die schwerste allergische Reaktion und kann unter Umständen tödlich enden.

In der Schweiz wird voraussichtlich ab Januar geimpft.

In der Schweiz wird voraussichtlich ab Januar geimpft.

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Droht der Schweiz eine Impfpflicht?

Nein. Einen Impfzwang für die Schweiz lehnt der Bundesrat klar ab. Auch das BAG sieht ein Impfobligatorium im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 für die ganze Bevölkerung nicht vor, so Sprecherin Masha Maria Foursova. Stattdessen beabsichtige man, «die Bevölkerung umfassend und transparent über die Covid-19-Impfung zu informieren». So könne diese ihre Impfentscheide in Kenntnis der Sachlage treffen.

Aus Sicht von Ekif-Präsident Christoph Berger macht ein Impfobligatorium auch schlicht keinen Sinn: «Das primäre Ziel ist es, Risikopatienten sowie deren Kontakte und das Gesundheitspersonal zu impfen», um schwere Erkrankungen zu verhindern, Leben zu retten und das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten.

Zudem wäre ein Impfobligatorium in der Schweiz rechtlich auch gar nicht durchsetzbar, so Staatsrechtlerin Franziska Sprecher von der Universität Bern – zumindest nicht für die Gesamtbevölkerung. Gegenüber SRF erklärte sie, dass eine Impfpflicht zwar nach geltendem Recht möglich sei, allerdings nur punktuell «für spezifische Gruppen wie etwa Personen, die mit vulnerablen Gruppen zu tun haben, insbesondere das Gesundheitspersonal».

Lässt sich mit freiwilliger Impfung ein Herdenschutz erreichen?

«Wir gehen davon aus, dass durch eine Immunisierung – entweder durch Erkrankung oder Impfung – von mindestens 60 Prozent der Bevölkerung ein ausreichender Schutz entsteht», sagt BAG-Sprecherin Foursova. Die konkrete Impfempfehlung für Zielgruppen in der Schweizer Bevölkerung werde von den Eigenschaften sowie von der Verfügbarkeit der einzelnen Impfstoffe abhängen. Bei der Ekif ist man zurückhaltender: Beim Erreichen eines Herdenschutzes gehe es darum, dass die Geimpften die Übertragung des Virus unterbrechen. Ob das mit einem der Impfstoffe gelingt, ist aufgrund fehlender Studienresultate noch offen: «Um bei Sars-CoV-2 eine solche Herdenimmunität zu erreichen, müssten theoretisch mindestens 60 bis 70 Prozent geimpft sein», so Berger. «Diese Vorgabe stimmt nur für einen idealen Impfstoff.» Das heisst: Alle Geimpften wären geschützt, und das über lange Zeit. Wenn das nicht der Fall ist, müsste die Durchimpfung entsprechend höher sein und unter Umständen auf etwa 80 Prozent erhöht werden.

Welche Nachteile werden Nicht-Geimpfte haben?

Sicher ist nur: Sofern der Herdenschutz noch nicht erreicht ist, können sie sich anstecken. Alles andere steht in den Sternen. Von einer staatlichen Regulierung rät Christoph Berger aber bereits jetzt schon ab. «Das muss die Gesellschaft für sich ausmachen.» Im Spital- oder Pflegebereich könnte eine Verweigerung der Impfung tatsächlich Folgen haben, sagt Staatsrechtlerin Sprecher gegenüber SRF. Arbeitsrechtlich sei es durchaus möglich, eine Impfpflicht für Mitarbeiter zu verordnen, wenn dies dem Gesundheitsschutz von Personal und Patienten diene. Wer sich dann nicht füge, könnte beruflich versetzt werden, damit er sich und andere nicht gefährde. Aber: «Was nicht geht, ist zum Beispiel, dass ein Unternehmen, das in der Produktion tätig ist, einfach nur aus ökonomischen Gründen eine Impfpflicht anordnet.»

Wer trägt die Kosten einer Covid-19-Impfung?

Die Impfung gegen Covid-19 wird für die Bevölkerung kostenlos sein, teilt das BAG mit. Demnach hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vorgenommen, wonach die Impfung gegen Covid-19 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen wird. Bund und Kantone tragen ebenfalls einen Teil der Impfkosten.

Die Impfstoffe wurden im Rekordtempo entwickelt: Sind sie überhaupt sicher?

Auf den ersten Blick mag es so wirken, dass die Entwicklung rasend schnell verlief. Doch Wissenschaftler weltweit forschen bereits seit dem Sars-Ausbruch 2003/04 und der Mers-Epidemie 2012 zu Coronaviren, wie Christine Dahlke, Biologin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Impfstoffexpertin, in der ZDF-Sendung «Markus Lanz» erklärt: «Wir kennen Coronaviren und ihre Spike-Proteine schon lange.» Die Ebola-Epidemie 2014/15 habe dann gezeigt, dass es wichtig sei, Technologien zu entwickeln, um bei weiteren Ausbrüchen schnell reagieren zu können. Entsprechend sei in den letzten Jahren – unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit – die Impfstoffforschung vorangetrieben worden. Als dann die Sequenz von Sars-CoV-2 veröffentlicht wurde, habe man gleich loslegen können.

Welche Gefahr birgt das beschleunigte Zulassungsverfahren?

«Überhaupt keine Bedenken» hat diesbezüglich Ekif-Präsident Berger. Nur das Prozedere sei anders, die Zulassungskriterien seien dieselben. «Grundsätzlich gelten für Impfstoffe die gleichen hohen Zulassungsanforderungen wie für alle anderen Arzneimittel», bestätigt Lukas Jaggi, Sprecher des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. «Die Arzneimittelsicherheit und die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger haben höchste Priorität.»

Warum ist die Schweiz später dran als Grossbritannien und die EU?

«Die uns vorliegenden Daten bezüglich Sicherheit sind noch zu wenig aussagekräftig, um einen Covid-19-Impfstoffkandidaten im jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz zuzulassen», so Swissmedic-Sprecher Jaggi auf Anfrage von 20 Minuten. Erste Zulassungen seien erst möglich, wenn alle notwendigen Daten zur Prüfung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität eines Impfstoffs von den Firmen vorliegen und offene Fragen beantwortet wurden. Hinzu kommt, «dass es nach aktuellem Covid-19-Recht in der Schweiz, anders als in Grossbritannien oder den USA, kein vorzeitiges Inverkehrbringen für Impfstoffe gibt, während ein Zulassungsgesuch bearbeitet wird.» Bundesrat und Parlament hätten die Impfstoffe ausgeklammert, weil diese vor allem gesunden Menschen vorbeugend verabreicht werden. «Die Arzneimittelsicherheit ist bei Impfstoffen besonders wichtig, und deshalb soll Swissmedic genau hinschauen.»

Der Artikel ist in ähnlicher Form bereits früher erschienen und wurde nun aktualisiert.

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Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona

Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige

Pro Juventute, Tel. 147

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