Baselland: Tierhalter hielt halben Zoo unter prekären Bedingungen

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Muttenz BLDas Terrarium war offen und Antiserum hatte er auch nicht

Im Dezember wurde ein 54-jähriger Baselbieter verurteilt, weil er seine Fische, Vögel, Schildkröten und einen Skorpion unter miserablen Bedingungen gehalten hat. 

Ein Baselbieter Tierhalter liess seine Tiere vorsätzlich verwahrlosen. Einen Skorpion hielt er in einem offenen Terrarium, Gegengift hatte er keines im Haus.
Seine Schildkröten lebten in einer Vogelvoliere und wurden von den über ihnen lebenden Vögeln verkotet (Symbolbild).
Im Wachtelgehege fanden die Kontrolleure vergammelte Eier und einen verwesenden Kadaver (Symbolbild).
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Ein Baselbieter Tierhalter liess seine Tiere vorsätzlich verwahrlosen. Einen Skorpion hielt er in einem offenen Terrarium, Gegengift hatte er keines im Haus.

Per-Anders Olsson Wikimedia 

Darum gehts

Der Tier-Bestand des Mannes, der in einer Baselbieter Agglomerationsgemeinde lebt, liest sich wie das Inventar eines kleinen Zoos: Skorpion, Wasserschildkröten, Wachtelhahn, Karmingimpel, Kanarienvögel, Reisfinken, Sperlingspapageien, südamerikanischer Barsch, Flösselhecht und noch einige weitere Vogel- und Fischarten. 

Der Mann hielt die Tiere jedoch keineswegs Zoo-konform. Viel mehr war er mit den Lebewesen völlig überfordert. Dem Baselbieter Veterinäramt bot sich jeweils bei zwei Kontrollen im Februar und September 2022 ein katastrophales Bild. Sechs Seiten füllten die Verfehlungen, die er bei der Pflege und Haltung seiner zahlreichen Tiere begangen hatte, so die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft.

Falsche Tierhaltung kostet Mann 7600 Franken

Die Behörde verurteilte den 54-jährigen Halter im Dezember per Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutz-, Tierseuchen und kantonale Übertretungsstrafgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagen à 140 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken. Mit allen Gebühren muss der Mann nun 7600 Franken berappen. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

Die Fische hielt er in Bottichen, Aquarien und einem Teich – stark vernachlässigt, verschmutzt und teils ohne Wasserfilter. Gemäss Strafbefehl führte er Arten zusammen, die keineswegs im gleichen Wasser gehalten werden dürfen: «Fressfeinde zusammen mit lebenden Beutetieren», heisst es.

Schildkröten wurden von Vögeln verkotet

Die Schildkröten lebten ohne Rückzugsmöglichkeit, auch Trink- oder Badewasser gab es keines und die Reptilien waren «dem Klima schutzlos ausgeliefert.» Nachdem die Haltung vom Veterinäramt bemängelt wurde, platzierte der 54-Jährige die Tiere in die Vogelvoliere um, wo sie bei der zweiten Kontrolle im Vogelkot aufgefunden wurden. «Sie waren bis zur Winterstarre ungeschützt vor den Ausscheidungen der darüber lebenden Vögel.»

Die Wachteln, deren Haltung er pflichtwidrig nicht beim Kanton gemeldet hatte, darbten im Unrat. Die Kontrolleure entdeckten in der verdreckten Voliere den Kadaver einer Wachtel, der inmitten verdorbener Eier verweste. 

Skorpionhaltung ohne Deckel und Gegengift

Zu guter Letzt fiel den Kontrolleuren auf, dass der Mann einen Skorpion in einem offenen Terrarium hielt. Ein Antiserum, das im Falle eines Skorpion-Stiches gespritzt werden sollte, hatte er nicht auf Lager. Er wusste auch nicht, wo das Mittel zu beschaffen sei.

Wie man dem Mann auf die Schliche kam, ist unklar. Das Baselbieter Veterinäramt kontrolliert jährlich rund 100 Tierhaltungen. «Das Amt geht dabei Meldungen von der Polizei, Privatpersonen, anderer Behörden oder auch Tierärztinnen und Tierärzten nach», so Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait gegenüber 20 Minuten.

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen) 

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel.  079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00


Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)


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