Branchenlösung gefundenDie Schweizer Seilbahnen haben das Fondue-Verbot abgewendet
Eine überarbeitete EU-Norm verbietet die Verwendung von offenem Feuer in Gondeln. Dem Fondueplausch hat in der Schweiz drohte möglicherweise das Aus. Das konnte nun abgewendet werden.
Das drohende Aus der Fondue-Seilbahnen hat hohe Wellen geschlagen.
20minDarum gehts
Rund 20 Schweizer Bergbahnen bieten ihren Gästen den Verzehr von Fondue oder Raclette während einer Fahrt an. Die sei neben einem aussergewöhnlichen Erlebnis für die Kundinnen und Kunden auch eine zusätzliche Einnahmequelle für die Seilbahnunternehmen, teilt Seilbahnen Schweiz mit. Trotz der Verwendung einer Wärmequelle mittels einer offenen Flamme in der Kabine und dem damit verbundenen Brandrisiko seien bis heute keine Zwischenfälle registriert worden.
Die Sicherheitsempfehlungen der Europäischen Union, die für Seilbahnen seit 2004 die Mindestanforderungen bezüglich Brandschutz definierten, galten auch für Schweizer Bergbahnbetreiber. Als diese Empfehlungen 2019 durch die Norm EN 17064 – Brandverhütung und -bekämpfung – ersetzt wurden, bedeutete dies de facto ein Verbot der bisherigen Fonduefahrten. Die Schweizer Gesetzgebung erlaube unter bestimmten Umständen jedoch Ausnahmen von den geltenden EU-Normen, wie das Branchenunternehmen weiter schreibt. Dazu müsse jedoch ein Nachweis erbracht werden, der belegt, dass die Abweichung von der Norm das Risiko – in diesem Fall für Brandverhütung und -bekämpfung – insgesamt nicht erhöht. Diesen Vorschlag inklusive der Ausarbeitung einer Branchenlösung unterbreitete Seilbahnen Schweiz dem Bundesamt für Verkehr (BAV).
Tische müssen fix montiert sein und aus feuerfestem Material bestehen
«Die Seilbahnunternehmen waren sich ihrer Sorgfaltspflicht und der Anwendung notwendiger Massnahmen durchaus bewusst», so Berno Stoffel, Direktor Seilbahnen Schweiz. «Die Sicherheit der Gäste hat im Betrieb oberste Priorität und entsprechend wurden diverse Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung längst umgesetzt.» In der Branchenlösung seien betriebliche Grundlagen, eine Risikoanalyse und klar definierte Massnahmen zur Eindämmung der Brandgefahr aufgeführt. So sei beim Materialeinsatz
zwingend, dass beispielsweise der Tisch in der Kabine fix montiert sein müsse und aus feuerfestem Material zu bestehen habe. Auch definiert sei die Belegung der Kabine abhängig von der Kabinengrösse. In jedem Fall dürften sich aber maximal zehn Personen in der Kabine befinden.
«Mit der in der Branchenlösung enthaltenen kommunikativen Massnahmen werden die Gäste nun auch über sämtliche Massnahmen informiert», erklärt Stoffel gegenüber 20 Minuten. Er zeigt sich sehr zufrieden mit der Branchenlösung: «Ich freue mich darüber, dass wir eine Lösung für die Seilbahnunternehmen erarbeiten konnten, die vom BAV akzeptiert wird. Am Ende sind es die Gäste, welche in den Genuss dieser Lösung kommen. Eine schöne Aussicht, ein leckeres Menü – egal, ob Raclette oder Fondue – und das, ohne sich Sorgen über die Sicherheit machen zu müssen.» Die Branchenlösung bietet beides: Genuss und Sicherheit auf höchstem Niveau.
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