Kanton ZürichDiese Werke sollen bei extremem Strommangel abgeschaltet werden
Spitzt sich die Energiemangellage zu, werden Teile des Kantons Zürich zeitweise vom Netz genommen. Wie dieser Abschaltplan aussehen soll, ist jetzt bekannt.
Darum gehts
Für den Fall, dass sich die Strommangellage weiter zuspitzt, werden Energieunterwerke zyklisch abgeschaltet.
Welche Werke im Kanton Zürich das betreffen wird, zeigen nun erstmals Pläne der EKZ.
Vorgestellt werden zwei Modelle.
Für den Fall, dass es in der Schweiz zu einer Strommangellage kommt, hat der Bundesrat im November einen konkreten Massnahmenplan ausgearbeitet: Zuerst kommen die Sparapelle, gefolgt von Verwendungsbeschränkungen und Verboten. Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen.
Dabei werden Stromnetze in Teilgebiete unterteilt und abwechselnd abgeschaltet, teilte der Kanton Zürich bereits Ende September mit. Eine Liste, die der «NZZ» vorliegt, zeigt nun erstmals, welche der vierzig Unterwerke der Elekrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) zyklisch abgeschaltet würden. Dafür gibt es zwei Pläne:
Das 50/50-Modell
Der erste Plan unterteilt die EKZ-Unterwerke in zwei Gruppen, wobei jeweils die Hälfte der Werke zeitweise abgeschaltet werden, während die andere Hälfte Strom hat. Vorgesehen ist beispielsweise ein Vier-Stunden-Rhythmus. Pro Tag stünden die Betriebe und Haushalte während insgesamt zwölf Stunden ohne Strom da.
Gruppe A:
Aathal, Balsberg, Bülach, Dübendorf, Dürnten, Embrach, Hinwil, Kloten, Opfikon, Pfäffikon, Regensdorf, Riet, Rümlang, Saland, Schlattingen, Stäfa, Uster, Volketswil, Wallisellen, Zell, Zumikon.
Gruppe B:
Adlikon, Adliswil, Bassersdorf, Birmensdorf, Dietikon, Eglisau, Einsiedeln, Elsau, Freienbach, Herrliberg, Horgen, Oberengstringen, Obfelden, Rafz, SH Mühlenstrasse, Schlieren, Steinmaur, Thalwil, Wädenswil.
Das Drittelsmodell
Etwas weniger extrem zeigt sich der zweite Plan. In diesem Fall wird der Kanton dreigeteilt. Somit würde der Strom in den betroffenen Bereichen während maximal acht Stunden ausfallen.
Gruppe A:
Aathal, Dübendorf, Dürnten, Freienbach, Herrliberg, Hinwil, Pfäffikon, Rümlang, Saland, Stäfa, Uster, Volketswil, Zell, Zumikon.
Gruppe B:
Adliswil, Birmensdorf, Dietikon, Einsiedeln, Elsau, Horgen, Oberengstringen, Obfelden, Schlieren, Thalwil, Wädenswil.
Gruppe C:
Adlikon, Balsberg, Bassersdorf, Bülach, Eglisau, Embrach, Kloten, Opfikon, Rafz, Regensdorf, Riet, SH Mühlenstrasse, Schlattingen, Steinmaur, Wallisellen.
Kein garantierter Strom in Spitalnähe
Laut der EKZ sind die Listen allerdings provisorisch. Im Falle von tatsächlichen Abschaltungen würden diese an die konkrete Situation angepasst. Der Plan würde ausserdem nicht die ganze Versorgung des Kantons Zürich spiegeln, da die EKZ nicht für alle Gebiete des Kantons Zürich zuständig ist. Die beiden Grossstädte Zürich und Winterthur besitzen eigene Werke.
Wie die «NZZ» berichtet, sind auch Betriebe und Wohnungen in Spitalnähe vor den Abschaltungen nicht sicher: Sei der Anteil jener, der gemeinsam mit dem Spital versorgt wird, zu gross, würde die Leitung trotzdem gekappt. Das Spital müsse in diesem Fall auf Notstrom umstellen, sagt Thomas Arnet, Leiter Betrieb bei der EKZ.
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