Wasserpistolen-Attacke: Mann in Échallens VD verurteilt

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Échallens VDKinder spritzen mit Wasserpistole – Mann tickt komplett aus

Weil ihn beim Spielen mit Wasserpistolen ein paar Spritzer trafen, griff ein 20-Jähriger zwei Kinder an. Nun wurde er verurteilt.

Ein 20-Jähriger schlug in Échallens zwei Kinder, weil sie ihn mit Wasserpistolen nass machten. (Symbolbild)
Der Vorfall ereignete sich im Juni 2024 auf dem Platz beim Bahnhof der Lausanne-Echallens-Bercher-Bahn (LEB)
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sein Verhalten als «gratuit, violent et injustifiable» – also als unnötig, gewalttätig und nicht zu rechtfertigen. Dass der Mann nicht vorbestraft ist und sich entschuldigte, sprach laut Gericht für eine bedingte Strafe.
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Ein 20-Jähriger schlug in Échallens zwei Kinder, weil sie ihn mit Wasserpistolen nass machten. (Symbolbild)

IMAGO/Zoonar

Darum gehts

  • Ein 20-jähriger Mann wurde wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er zwei Kinder in Échallens attackiert hatte.

  • Die Buben hatten den Mann beim Spielen mit Wasserpistolen nass gemacht, woraufhin er gewalttätig reagierte.

  • Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 1800 Franken auf Bewährung und eine Busse von 450 Franken.

  • Zusätzlich muss er 200 Franken Gerichtskosten zahlen.

Ein junger Mann hat im Juni 2024 in Échallens VD zwei etwa zehnjährige Kinder geschlagen, weil sie ihn beim Spielen mit Wasserpistolen nass gemacht hatten. Der 20-Jährige wurde nun wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.

Er erhielt eine Geldstrafe von 1800 Franken mit zweijährigem Aufschub sowie eine Busse von 450 Franken. Zusätzlich muss er 200 Franken Gerichtskosten bezahlen, wie «24heures» berichtet.

Die Buben spielten mit Wasserpistolen

Der Vorfall ereignete sich an einem Sommerabend auf dem Platz beim Bahnhof der Lausanne-Echallens-Bercher-Bahn (LEB) in Échallens. Die beiden Buben spielten mit Wasserpistolen, als der Mann vorbeiging.

Als er einige Spritzer abbekam, reagierte er mit Gewalt: Er packte einen der Buben am Nacken, schlug ihm in den Bauch und drückte ihn kurz zu Boden. Dann wandte er sich dem zweiten Buben zu, trat ihm gegen die Beine, sodass dieser stürzte und mit dem Kopf aufschlug. Das Kind verlor für einige Sekunden das Bewusstsein und konnte vorübergehend nicht sehen. Es erlitt ausserdem Rötungen, Hautabschürfungen und Blutergüsse.

Er sei «schon beim Aufstehen» gereizt gewesen

Der Mann bestritt die Tat zunächst gegenüber der Polizei, gestand sie später jedoch ein. Er sagte aus, er sei an jenem Tag «schon beim Aufstehen gereizt» gewesen und dass er sich «nicht gut gefühlt» habe. Der Wasserspritzer habe in ihm «etwas ausgelöst, das es nicht hätte auslösen dürfen». Er räumte ein, er habe «manchmal Mühe, meine Kraft zu kontrollieren». Am Ende sagte er: «Vielleicht habe ich die Kinder ein bisschen härter angepackt, als ich mich erinnere.»

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sein Verhalten als «gratuit, violent et injustifiable» – also als unnötig, gewalttätig und nicht zu rechtfertigen. Dass der Mann nicht vorbestraft ist und sich entschuldigte, sprach laut Gericht für eine bedingte Strafe.

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Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

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Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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